Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Zur anteiligen Finanzierung der Trägeranteile an den Betriebskosten der nach dem Kinderbildungsgesetz finanzierten Plätze in Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinden übernimmt die Stadt Rheine ab dem 01. 08. 2008 die Trägeranteile für die nach dem Schlüssel 1 : 60  zu ermittelnden Zusatzplätze. Für die Definition der Betriebskosten gelten die Vorgaben aus dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen. Alle bisherigen Vereinbarungen zur Übernahme von Trägeranteilen an den Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder in der Trägerschaft der Kath. Kirchen in Rheine verlieren mit Ablauf des 31. 07. 2008 ihre Gültigkeit.

 

2.       Zur Finanzierung des Trägeranteils an den Betriebskosten der nach dem Kinderbildungsgesetz finanzierten Gruppe im Heilpädagogischen Zentrum übernimmt die Stadt Rheine ab dem 01. 08. 2008 den Trägeranteil in Höhe von 12 %. Für die Definition der Betriebskosten gelten die Vorgaben aus dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen.

 

3.       Zur anteiligen Finanzierung der Trägeranteile an den Betriebskosten der nach dem Kinderbildungsgesetz finanzierten Plätze in Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinden gewährt die Stadt Rheine dem Träger ab dem 01. 08. 2008 einen Zuschuss in der Höhe, der sich aus dem jährlich zu ermittelnden Prozentsatz für die Kath. Kirche ergibt. Auf der Berechnungsbasis zum 31. 12. 2006 beträgt dieser 5,28 %. Für die Definition der Betriebskosten gelten die Vorgaben aus dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen. Die mit der Ev. Kirchengemeinde Jakobi geschlossene Sondervereinbarung zur Finanzierung der 4. Gruppe verliert mit Ablauf des 31. 07. 2008 seine Gültigkeit.

 

4.           Zur Finanzierung der Trägeranteile an den Betriebskosten der nach dem Kinderbildungsgesetz finanzierten Plätze in Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger und Elterninitiativen übernimmt die Stadt Rheine ab dem 01. 08. 2008 die Trägeranteil in Höhe von 9 bzw. 4 %. Für die Definition der Betriebskosten gelten die Vorgaben aus dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, mit allen Trägern entsprechende Vereinbarungen zu schließen. Bei den zu vereinbarenden Laufzeiten sind die Berichtspflichten aus dem Kinderbildungsgesetz zu berücksichtigen.