Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen erklärt, dass auf Grund der Entwicklung auf dem ehemaligen Sporthallenareal an der „Anne-Frank-Straße“ auch das Wohnquartier Hauenhorster Straße/Staelskottenweg in den Blickpunkt geraten sei. Um die Gebietsqualität zu erhalten, sollen hier zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten auf ein angemessenes Maß begrenzt werden. Daher schlägt die Verwaltung hier vor, einen einfachen Bebauungsplan mit Wohneinheitenregulierung zu erarbeiten.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass er diesem Vorgehen so folgen könne, allerdings teile er die Meinung der Verwaltung zu den Möglichkeiten mit §34 BauGB nicht.

 

Herr Wisselmann stimmt dem Vorschlag ebenfalls zu. Allerdings gefalle ihm die Abtrennung des Gebietes nicht.

 

Herr Bems stimmt dem Vorgehen ebenfalls zu.

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 351, Kennwort: "Wohnquartier Hauenhorster Straße / Staelskottenweg", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird  von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes lässt sich wie folgt beschreiben:

 

Im Norden           ist er durch den „Staelskottenweg“ (Südgrenze Flurstück 854) begrenzt.

Im Westen           begrenzt die „Hauenhorster Straße“ (Flurstück 740 mit der Ostgrenze) den Geltungsbereich.

Im Süden             bilden die Südgrenzen der Bestandsbebauung an der ehemaligen Sporthallenzufahrt (östlich der Hauenhorster Str. gelegener Abschnitt der Anne-Frank-Straße) die Geltungsbereichsgrenze.

Im Osten:            ist der Geltungsbereich durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Bestandanlieger der Anne-Frank-Straße (Hausnummern 25, 27, 29, 31, 33, 35) und der Alfred-Delp-Straße (Hausnummern 6, 8, 10, 12, 14, 16, 20, 22) begrenzt.

 

Geometrisch ist der räumliche Geltungsbereich im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplanvorentwurf dargestellt und eindeutig festgelegt. Die betroffenen Flurstücke befinden sich alle in der Flur 106 der Gemarkung Rheine-Stadt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 351 , Kennwort: "Wohnquartier Hauenhorster Straße / Staelskottenweg", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender angemessener, mindestens jedoch 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig