Sitzung: 16.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 538/20
Herr van Wüllen erklärt, dass auf Grund der Entwicklung auf dem ehemaligen Sporthallenareal an der „Anne-Frank-Straße“ auch das Wohnquartier Hauenhorster Straße/Staelskottenweg in den Blickpunkt geraten sei. Um die Gebietsqualität zu erhalten, sollen hier zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten auf ein angemessenes Maß begrenzt werden. Daher schlägt die Verwaltung hier vor, einen einfachen Bebauungsplan mit Wohneinheitenregulierung zu erarbeiten.
Herr Doerenkamp erklärt, dass er diesem Vorgehen so folgen könne, allerdings teile er die Meinung der Verwaltung zu den Möglichkeiten mit §34 BauGB nicht.
Herr Wisselmann stimmt dem Vorschlag ebenfalls zu. Allerdings gefalle ihm die Abtrennung des Gebietes nicht.
Herr Bems stimmt dem Vorgehen ebenfalls zu.
Beschluss:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 351, Kennwort: "Wohnquartier Hauenhorster Straße / Staelskottenweg", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich
dieses Bebauungsplanes lässt sich wie folgt beschreiben:
Im Norden ist
er durch den „Staelskottenweg“ (Südgrenze Flurstück 854) begrenzt.
Im Westen begrenzt die „Hauenhorster Straße“ (Flurstück 740 mit der Ostgrenze) den Geltungsbereich.
Im Süden bilden die Südgrenzen der Bestandsbebauung an der ehemaligen Sporthallenzufahrt (östlich der Hauenhorster Str. gelegener Abschnitt der Anne-Frank-Straße) die Geltungsbereichsgrenze.
Im Osten: ist der Geltungsbereich durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Bestandanlieger der Anne-Frank-Straße (Hausnummern 25, 27, 29, 31, 33, 35) und der Alfred-Delp-Straße (Hausnummern 6, 8, 10, 12, 14, 16, 20, 22) begrenzt.
Geometrisch ist der räumliche
Geltungsbereich im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplanvorentwurf dargestellt und
eindeutig festgelegt. Die
betroffenen Flurstücke befinden sich alle in der Flur 106 der Gemarkung
Rheine-Stadt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 351 , Kennwort: "Wohnquartier Hauenhorster Straße / Staelskottenweg", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit
anschließender angemessener, mindestens jedoch 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit
im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während
dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig