Herr van Wüllen führt kurz in die Vorlage ein. Der Sportausschuss habe der Vorlage bereits zugestimmt, hier gehe es um die städtebauliche Bewertung des Projektes. Zum Vorhaben wurde ein Schallgutachten erstellt, das drei Lärmarten (öffentlicher Verkehrslärm, Sportlärm, Freizeitlärm) untersucht habe. Die Ergebnisse wurden an den Kreis Steinfurt als zuständige Fachbehörde weitergeleitet.

Herr van Wüllen führt weiter aus, dass im Ergebnis eine Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Umfeld und insbesondere der nächstgelegenen Wohnbebauung seitens des Kreises attestiert werde, wenn die im Gutachten aufgeführten Auflagen eingehalten werden. U. a. wird vorgegeben, dass sowohl bezüglich des Sportbetriebes als auch der Nutzungen außerhalb des Sportbetriebes eine Beschränkung auf den Tageszeitraum (bis max. 22:00 Uhr) einzuhalten sei.

Besondere Veranstaltungen, vom Verein ausgerichtet, sollen auf 9 sog. „seltene“ Ereignisse pro Jahr begrenzt werden, wobei diese nicht an 2 aufeinanderfolgenden Wochenenden stattfinden dürfen. Private Feiern sind in den Räumlichkeiten nicht zulässig.
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen und der daraus resultierende Verkehrslärm auf den öffentlichen Straßen beurteile der Gutachter als unkritisch.

 

Frau Schauer weist hinsichtlich des weiteren Vorgehens darauf hin, dass zurzeit ein Petitionsverfahren laufe und die Verwaltung hier das Ergebnis abwarten möchte.

 

Herr Doerenkamp begrüßt die Planungen zu dem Vereinsheim. Dass die verschiedenen Vereine dieses Gemeinschaftsprojekt planen, müsse gefördert werden. Allerdings möchte Herr Doerenkamp wissen, in wie weit der Lärm nach außen dringt, wenn die Spielmannszüge oder die Tanzgarde übt.

 

Frau Friedrich möchte wissen, in welchem Rahmen Nutzungseinschränkungen eingebracht werden.

 

Frau Schauer erklärt, dass die Werte bei der Erstellung des Lärmgutachtens gemäß den Vorgaben der diesbezüglichen Richtlinien ermittelt werden und z. B. Stundenmittelwerte errechnet werden.

 

Herr Bems möchte gerne wissen, wie die Einhaltung der Auflagen kontrolliert werde.

 

Frau Schauer antwortet, dass die Immissionsschutzbehörde dafür verantwortlich sei, dies zu prüfen. Die Überprüfung erfolge spontan und bei Bedarf auch bei Problemen.

 

Herr Bems erkundigt sich, warum das Lärmprotokoll des Anliegers nicht in das Lärmgutachten eingeflossen sei.

 

Frau Schauer erklärt, dass bei der Erstellung des Lärmgutachtens Stundenmittelwerte errechnet werden. Die Vorgehensweise sei anders als es der Anwohner mit dem Handy gemacht habe.

 

Herr Bems hält den Dialog mit den Anliegern für wichtig und weist darauf hin, diesen weiterhin zu führen.

 

Herr Ortel kann dem Beschluss nach dem Lärmgutachten nun folgen. Er gibt zu bedenken, dass alle Akteure Teil der Dorfgemeinschaft seien und bei Problemen Rücksicht aufeinander nehmen sollten.

 

Herr Wisselmann kann dem Beschluss folgen. Die Vereine übernehmen eine wichtige soziale Funktion für die Gemeinschaft.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmt der vorgelegten Planung zur Errichtung eines Gemeinschaftsvereinsheims im Ortsteil Hauenhorst/Catenhorn zu.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig