Sitzung: 21.12.2020 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Vorlage: 552/20
Herr Ortel bemängelt, dass
der Beschlussvorschlag zum Antrag der UWG zur Anschaffung mobiler Raumlüfter an
Schulen nur zur Kenntnisnahme formuliert wurde.
Die Verwaltung habe sich
große Mühe gegeben, alle Dinge zusammen zu tragen, die gegen die Anschaffung
der mobilen Lüftungsanlagen sprechen. Erwartet hätte er, dass eine Abwägung
stattgefunden hätte. Es gebe seriöse wissenschaftliche Stellungnahmen, die den
Luftfilter-Anlagen einen guten Wirkungsgrad bei der Reduzierung von mit
Corona-Viren belasteten Aerosolen in Klassenräumen zusprechen.
Das Thema wurde bereits im
Schulausschuss im November angesprochen. Die Verwaltung habe damals, nur unter
Berufung auf ein Gutachten des Umweltbundesamtes, das ganze Thema ad acta
getan. Es gab Eltern, die in der Einwohnerfragestunde dringend um die
Lüftungsanlagen gebeten haben und wiederum mit dem Hinweis auf die
Stellungnahme des Umweltbundesamtes zurückgewiesen wurden. Die stellvertretende
Sprecherin der Stadtschulleiterkonferenz habe im Schulausschuss deutlich
gemacht, welch dringender Bedarf bestehe und darum gebeten, das Ganze noch
einmal zu überdenken.
Herr Ortel stellt den
Antrag, dass über den Antrag der UWG-Fraktion abgestimmt werde.
Herr Dr. Lüttmann
informiert, dass es beim Förderprogramm des Landes eine Förderung nur für
Klassenräume gebe, die nicht gelüftet werden können. Bei einer Abfrage der
Schulen im Stadtgebiet haben sich nur 2 Schulen mit Räumlichkeiten, in denen
das Lüften nicht möglich sei, gemeldet.
Herr Gausmann macht
deutlich, dass alle Abhandlungen eine Kombination von Lüftung und
Luftfilter-Anlagen vorsehen.
Das Land NRW habe in seiner
Förderrichtlinie definiert, dass dort, wo nicht ausreichend
Lüftungsmöglichkeiten in Klassenräumen zur Verfügung stehen, die Anschaffung
einer Luftfilter-Anlage gefördert werde. In einer Abfrage an alle Schulen haben
2 Schulleitungen mitgeteilt, dass eine ausreichende Belüftung nicht möglich
sei.
Einer der Räume befinde
sich im Gymnasium Dionysianum, welcher in den Weihnachtsferien so hergerichtet
werde, dass auch dort eine Lüftung möglich sei.
Die zweite Schule, die sich
gemeldet habe, war die Gertrudenschule, die momentan umgebaut werde. Dort seien
die Bauarbeiten inzwischen so weit fortgeschritten, dass auch in den
Räumlichkeiten eine ausreichende Lüftung mittlerweile möglich sei.
Das Bundesumweltamt und das
RKI machen deutlich, dass es keinen deutlichen Mehrwert durch eine
Luftfilter-Anlage gebe. Es wurde deutlich kommuniziert, dass das Lüften das
Wichtigste sei und nicht durch Luftfilter-Anlagen ersetzt werden könne.
Nicht zu vernachlässigen
sei der Geräuschpegel, da die Luftfilter-Anlagen die Lautstärke eines Radios in
Zimmerlautstärke haben.
Herr Ortel zitiert aus
einem Gutachten der Universität der Bundeswehr München: „Leistungsstarke
Raumluftreiniger mit F7 + H14-Filterkombination können die Aerosolkonzentration
in Räumen kleiner (20 m²) und mittlerer (80 m²) Größe auf einem niedrigen
Niveau halten, und daher kann das indirekte Infektionsrisiko auch bei
geschlossenen Fenstern und ohne geeignete RLT-Anlage durch diese Geräte stark
reduziert werden. Sie sind daher sehr gut geeignet, um z. B. in Klassenzimmern,
Geschäften, Warte- oder Behandlungszimmern dauerhaft für eine geringe Virenlast
zu sorgen, ohne sich um das Öffnen von Fenstern kümmern zu müssen und das
Wohlbefinden im Raum zu beeinträchtigen.“
Herr Ortel macht deutlich,
dass in dem Gutachten zur Schallemission ganz andere Aussagen getroffen werden.
Er kritisiert, dass sich die Verwaltung nur auf ein Gutachten stütze.
Herr Dr. Lüttmann merkt an,
dass es nicht überzeugend sei, aufgrund des Förderprogramms einen Antrag zu
stellen, wenn man von der technischen Lösung überzeugt sei. Der Antrag sollte
nicht von einem Förderprogramm abhängig gemacht werden.
Herr Dr. Lüttmann weist
darauf hin, dass es an den Schulen bisher keine Hotspots gegeben habe. Er gibt
den Hinweis, dass man sich immer am RKI und Bundesumweltamt orientiert habe.
Herr Hachmann macht
deutlich, dass der positive Effekt der Luftfilter-Anlagen nur minimal sei. Die
Anlagen seien außerdem sehr wartungsintensiv und daher sehr teuer. Nebenbei
werden dadurch Unmengen Elektroschrott produziert. Der effektivste Schutz, die
Aerosole klein zu halten, sei das Lüften. Herr Hachmann weist darauf hin, dass
bei der Stellungnahme der Kommission viele namenhafte Institutionen mitgewirkt
haben. Die CDU-Fraktion habe sich daher gegen die Anschaffung der Anlagen
entschieden.
Herr Gude bezieht sich auf
das Zitat von Herrn Ortel aus dem Gutachten der Universität der Bundeswehr
München und stellt klar, dass genau das der Grund dafür sei, sich gegen die
Luftfilter-Anlage zu entscheiden. In dem Gutachten werde der Gegensatz zum
freien Lüften beschrieben. Es gebe eine falsche Sicherheit. Man sollte
zukünftig bei neuen Bauten und Renovierungen noch intensiver schauen, ob es
Optimierungsbedarfe bei der freien Lüftung oder bei der Abluft- und
Zuluft-Systematik gebe.
Herr Gude bezieht sich auf
den Antrag der SPD-Fraktion und teilt mit, dass die Anschaffung von CO2 –Messgeräten
effizienter sei, als die Anschaffung von Luftfilter-Anlagen.
Frau Stockel merkt an, dass
die Diskussion um die Lüftungs-Anlagen aufgrund der Raumlufttemperatur in den
Klassenräumen entstanden sei. Neben den Luftfilter-Anlagen sei es erforderlich,
ergänzend weiter zu lüften, sodass sich an der Raumlufttemperatur nichts
verändert. Daher könne man nur für die Fensterlüftung appellieren.
Herr Jansen teilt mit, dass
sich die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN nach vielen Überlegungen letztendlich
dazu entschieden habe, der Verwaltung zu folgen. Die zielführendste Maßnahme
sei das Lüften und das Erinnern an das regelmäßige Lüften.
Herr Hachmann weist darauf
hin, dass bei der Südeschschule, aufgrund der Struktur der Fenster und der Höhe
der Räume, zum Öffnen der Fenster eine Leiter benötigt werde. Er bittet die
Verwaltung darum, dafür eine andere Lösung zu finden.
Herr Dr. Lüttmann macht
deutlich, dass, wenn die Aerosolkonzentration in den Klassenräumen trotz
Abstand und trotz Maskenpflicht ein gravierendes Problem wäre, die Fallzahlen
anders wären und es nicht nur Einzelfälle in Schulen gegeben hätte.
Herr Hachmann weist darauf
hin, dass die Raumlüfter nicht aus dem Förderprogramm angeschafft werden können
und der Antrag der UWG, wenn er zur Abstimmung gestellt werden solle, anders
formuliert werden müsse.
Herr Ortel stellt den Antrag, über die Anschaffung mobiler Raumlüfter an
Schulen, unabhängig von einer Förderung, abzustimmen.
Herr Dr. Lüttmann lässt
sodann über den Antrag der UWG-Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 1
Ja-Stimme
19 Nein-Stimmen
1 Stimmenthaltung
Herr Kutheus erklärt, dass
die SPD-Fraktion das Für und Wider abgewogen habe und im Ergebnis festgestellt
habe, dass das Lüften in den Räumen die zielführendste Maßnahme sei. Der
richtige Zeitpunkt zum Lüften könne mit Hilfe von CO2-Ampeln
bestimmt werden. Vor diesem Hintergrund habe man sich für die CO2-Ampeln
entschieden und gegen die Raumluftfilter-Anlagen.
Frau Völkening ergänzt,
dass es durch die CO2-Ampeln nicht nur eine Erinnerung zum Lüften
gebe, sondern auch die Erinnerung, das Fenster wieder zu schließen. Das Virus
fühle sich bei niedrigen Temperaturen wohl. Wenn das Fenster aus
übervorsichtigen Gründen die ganze Zeit geöffnet bleibe, biete man dem Virus
ideale Bedingungen. Um eine bestimmte Temperatur im Raum zu halten, müsse das
Fenster irgendwann auch wieder geschlossen werden, auch das würde durch das
Gerät angezeigt. Frau Völkening macht deutlich, dass der SPD-Fraktion auch die
Nachhaltigkeit wichtig sei. Es sei sinnvoll, Geräte anzuschaffen, die auch nach
der Pandemie weiter benutzt werden können, um bestimmte Faktoren besser zu
kontrollieren, wie z. B. die Luftfeuchtigkeit. Frau Völkening regt an zu
prüfen, ob die Ausstattung mit CO2-Messgeräten im Rahmen des LoRaWan-Systems
vielleicht doch machbar sei.
Herr Hachmann teilt mit,
dass die Anschaffung von CO2-Ampeln eine gute Idee sei. Die
Anschaffung sei einfach, effektiv, kostengünstig und habe einen Mehrwert für
später.
Herr Ortel informiert, dass
er die CO2-Ampeln jahrelang im Kopernikus-Gymnasium erlebt habe. In
den Hygienekonzepten sei ohnehin ein regelmäßiges Lüften vorgegeben. Die Ampeln
seien nicht flexibel. In einschlägigen Gutachten werden die CO2-Meßgeräte
allenfalls als ergänzende Maßnahme für gut befunden.
Frau Overesch teilt mit,
dass die Kindergärten des JFD ein Ampelsystem angeschafft haben, mit dem sehr
gute Erfahrungen gemacht wurden. Die Messgeräte haben ca. 100 € pro Kitagruppe
gekostet.
Herr Gausmann informiert,
dass es eine eindeutige Empfehlung und Regelung vom Ministerium für Schule und
Bildung gebe, zwingend nach 20 Minuten zu lüften.
Der Vorteil der Geräte sei
aber, dass sie nach überstandener Corona-Pandemie weiterhin zur Kontrolle der
Luftqualität genutzt werden können.
Herr Gude regt an, mit der
Vergabe und der Beschaffung der CO2-Ampeln nicht bis zum
kommenden Haushaltsjahr 2021 zu warten, vielmehr sollen die Geräte umgehend
beschafft werden. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen ohne weitere
Beratung im Schulausschuss noch in 2020 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt
werden.
Herr Gausmann weist darauf
hin, dass der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss die Angelegenheit dann an
sich ziehen müsse.
Beschluss:
Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss zieht die Angelegenheit an sich.
Der Haupt-, Digital- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Anschaffung von CO2-Messgeräten an
Schulen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden
Anschaffung der CO2-Ampeln. Die Mittel werden ohne weitere Beratung im
Schulausschuss in 2020 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig