Herr Dr. Lüttmann stellt den als Anlage 9 zur Niederschrift beigefügten Antrag kurz vor. Er unterbreitet den Verfahrensvorschlag, den Antrag an den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss zu verweisen. Dies sei aber nur möglich, wenn der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss im Rahmen der Delegierung im Sinne von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW tagt.

Die Ratsmitglieder widersprechen dem Verfahrensvorschlag nicht.