Sitzung: 17.12.2020 Bau- und Mobilitätsausschuss
Information der
Verwaltung für den Bau- und Mobilitätsausschuss am 17.12.2020
Für die Beantragung einer Förderung für die Sanierung der Kopernikus-Sporthalle aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ wird ein Ratsbeschluss über die Sanierungsmaßnahme benötigt.
Dieser Beschluss soll in der Sondersitzung des Rates der Stadt Rheine am 07.01.2021 gefasst werden. Eine entsprechende Vorlage wird derzeit erstellt.
In der
bereits vorliegenden Entwurfsplanung wurden die vorhandenen Defizite der
Kopernikus-Sporthalle beachtet und zusammen mit Fachplanern der Bereiche
Elektro, Heizung/Lüftung/Sanitär sowie einer Brandschutzgutachterin
hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechend geplant.
Folgende
Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
- Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept
- Umrüstung
auf LED-Beleuchtung
-
Modernisierung der Lüftungsanlagen Umkleiden/ Versammlungsstätte
- Sanierung
der Umkleide- und Duschbereiche (Schüler und Lehrer)
- Sanierung
der Besucher-WCs und Errichtung eines barrierefreien WCs
- Erneuerung
der Innentüren und Brandschutztüren
- Einbau
eines flächenelastischen Sportbodens inkl. Fußbodenheizung
- Einbau
einer Holzprallwand inkl. Türen und Einbauten
- Erneuerung
der Trennvorhänge
- Erneuerung
der Teleskoptribünenanlage
- Einbau
einer Küchenzeile
- Erneuerung
der Scherentreppe.
Durch die
Umsetzung der Sanierung und Modernisierung erfolgt nicht nur eine energetische,
brandschutzrechtliche und barrierefreie Ertüchtigung der Sporthalle, sondern es
wird vor allem auch eine sichere zukunftsfähige Nutzung gewährleistet. Somit
bleibt die Sporthalle am Kopernikus-Gymnasium weiterhin für den
Schulsportbetrieb nutzbar und auch der tägliche Vereinssport sowie die etlichen
Turnier- und Einzelveranstaltungen können profitieren und erhalten bleiben.
Die
Gesamtaufwendungen für die Sanierung der Kopernikus-Sporthalle belaufen sich
nach dem aktuellen Planungsstand auf 2.086.800 Euro. Die Förderung nach dem
„Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ beläuft sich auf 90 v. H. der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Nach derzeitigen Förderrichtlinien ist die
Förderung jedoch auf maximal 1.500.000 Euro begrenzt.
Abhängig vom
Zeitpunkt der Förderzusage werden die Auszahlungen und Einzahlungen wie folgt
in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 erwartet:
|
Gesamt |
2021 |
2022 |
Zuwendungsfähige Ausgaben |
2.086.800 |
950.000 |
1.136.800 |
Eigenanteil |
586.800 |
95.000 |
491.800 |
Beantragte Zuwendung |
1.500.000 |
855.00 |
645.000 |