Information der Verwaltung für den Bau- und Mobilitätsausschuss am 17.12.2020

 

Für die Beantragung einer Förderung für die Sanierung der Kopernikus-Sporthalle aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ wird ein Ratsbeschluss über die Sanierungsmaßnahme benötigt.

Dieser Beschluss soll in der Sondersitzung des Rates der Stadt Rheine am 07.01.2021 gefasst werden. Eine entsprechende Vorlage wird derzeit erstellt.

 

In der bereits vorliegenden Entwurfsplanung wurden die vorhandenen Defizite der Kopernikus-Sporthalle beachtet und zusammen mit Fachplanern der Bereiche Elektro, Heizung/Lüftung/Sanitär sowie einer Brandschutzgutachterin hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechend geplant.

 

Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

- Umsetzung der Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept

- Umrüstung auf LED-Beleuchtung

- Modernisierung der Lüftungsanlagen Umkleiden/ Versammlungsstätte

- Sanierung der Umkleide- und Duschbereiche (Schüler und Lehrer)

- Sanierung der Besucher-WCs und Errichtung eines barrierefreien WCs

- Erneuerung der Innentüren und Brandschutztüren

- Einbau eines flächenelastischen Sportbodens inkl. Fußbodenheizung

- Einbau einer Holzprallwand inkl. Türen und Einbauten

- Erneuerung der Trennvorhänge

- Erneuerung der Teleskoptribünenanlage

- Einbau einer Küchenzeile

- Erneuerung der Scherentreppe.

 

Durch die Umsetzung der Sanierung und Modernisierung erfolgt nicht nur eine energetische, brandschutzrechtliche und barrierefreie Ertüchtigung der Sporthalle, sondern es wird vor allem auch eine sichere zukunftsfähige Nutzung gewährleistet. Somit bleibt die Sporthalle am Kopernikus-Gymnasium weiterhin für den Schulsportbetrieb nutzbar und auch der tägliche Vereinssport sowie die etlichen Turnier- und Einzelveranstaltungen können profitieren und erhalten bleiben.

 

Die Gesamtaufwendungen für die Sanierung der Kopernikus-Sporthalle belaufen sich nach dem aktuellen Planungsstand auf 2.086.800 Euro. Die Förderung nach dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ beläuft sich auf 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nach derzeitigen Förderrichtlinien ist die Förderung jedoch auf maximal 1.500.000 Euro begrenzt.

 

Abhängig vom Zeitpunkt der Förderzusage werden die Auszahlungen und Einzahlungen wie folgt in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 erwartet:

 

 

Gesamt

2021

2022

Zuwendungsfähige

Ausgaben

 

2.086.800

 

950.000

 

1.136.800

Eigenanteil

586.800

95.000

491.800

Beantragte

Zuwendung

 

1.500.000

 

855.00

 

645.000