Frau Schauer und Herr Krümpel beantworten die im Vorfeld von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Fragen.

Frau Schauer informiert diesbezüglich, dass eine Änderung des Bebauungsplans für das Projekt Stadthotel erforderlich sein werde, für das Rathauszentrum nicht.

Ferner informiert sie, dass die Leistungsphasen 3 und 4 bereits beauftragt wurden. Die Leistungsphasen 5 und 6 würden als Nächstes beauftragt werden, erst danach erfolge die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen.

Auf die Frage nach den weiteren Kosten erklärt Frau Schauer, dass Einrichtungs- und Ausstattungskosten dem Projekt hinzugerechnet werden müssen. Die Kosten dafür stehen noch nicht abschließend fest, der Standard würde auch noch mit der Politik festgelegt werden. Eine erste Kostenschätzung beträgt ca. 2,2 Mio. €. Der Abriss des ehemaligen Hertie-Gebäudes werde mit dem Kaufpreis verrechnet. Die Umfeldgestaltung stelle ebenso wie der Ankauf eines Ladenlokals im Rathauszentrum jeweils ein eigenes Projekt dar. Nach Einschätzung der beauftragten Kanzlei sei das Risiko bezüglich des Urheberrechts gering.

Die Vereinbarung mit den Teileigentümern sei privatrechtlicher Natur und deswegen nicht öffentlich, der Politik aber bekannt.

Sie weist ferner darauf hin, dass die Sanierung der Tiefgarage nicht bei diesem Projekt enthalten sei, nur im Hinblick auf durch das Projekt ausgelöste Aspekte.

Auf die Frage zur Auslagerung antwortet Frau Schauer, dass durch den Bauablauf höchstens kurzfristige Auslagerungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung geplant sei. Bei der Stadtbibliothek bestünden keine Bindungsfristen, da keine Fördermittel für den letzten Umbau geflossen seien.

Bezogen auf die Fragen zu den Folgekosten erklärt Frau Schauer, dass sich abhängig von der konkreten späteren Nutzung des Multifunktionsbereichs Folgekosten ergeben. Hier sei aber beabsichtigt, diese kostendeckend auf den Nutzer zu übertragen. Instandhaltungskosten werden entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW mit 1,4 % des Wertes berechnet. Zusätzlicher Aufwand entstehe nur für die Aufstockungsflächen und die angekauften Flächen, die nicht vermietet werden, da alle anderen Flächen bereits heute unterhalten werden müssen.

 

Herr Krümpel antwortet anschließend auf die Fragen zu den Auswirkungen im Haushaltsplan: Er weist darauf hin, dass die Haushaltsplanung fortlaufend angepasst worden sei, letztmals durch Vorlage 448/20 im Bau- und Mobilitätsausschuss am 17.12.2020. Über 51 Mio. Euro seien schon bei Einbringung des Haushaltsplanes im Herbst 2020 veranschlagt worden. Die Neuverschuldung würde sich um 36,5 Mio. Euro erhöhen. Hierfür könnten langfristige Investitionskredite aufgenommen werden. Ohne Beschluss über die Gesamtmaßnahme müsste ein Großteil der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen über nicht gewünschte Liquiditätskredite abgewickelt werden. 

Die Auswirkungen auf die Eigenkapitalentwicklung seien bereits im Diagramm im Vorbericht enthalten. Der Beschluss führe bis zum Beginn der Abschreibungen zu keiner Veränderung beim Eigenkapital.
Die Auswirkungen für den Haushalt seien ohne Umsetzung des Projektes deutlich negativer, da ansonsten direkt über den Aufwand die Sanierungsmaßnahmen das Eigenkapital deutlich höher belasten würden. Die dann fehlenden Fördermittel über 8 Mio. Euro würden sich zusätzlich im Laufe der Zeit negativ auf das Eigenkapital auswirken.

Gegenüber dem Entwurf könne das Ziel Budgetausweitungen im Ergebnisplan zu vermeiden weiterhin eingehalten werden, da keine weiteren Veranschlagungen erforderlich seien. Folgekosten seien im Haushalt frühestens ab 2024 i. H. v. rd. 641 Tsd. Euro zu veranschlagen. Das Ziel sei ohne die heutige Beschlussfassung zur Gesamtmaßnahme nicht zu erreichen, da ansonsten rd. 5,2 Mio. Euro jährliche Belastungssteigerungen im Ergebnishaushalt zu erwarten seien.

Herr Krümpel teilt mit, dass die Sanierungen auch ohne Beschluss zur Gesamtmaßnahme in den nächsten Jahren durchgeführt werden müssen. Dadurch ergäben sich mittelfristig auch keine Verbesserungen beim Liquiditätsstand. Das Gegenteil sei der Fall, weil keine geordneten Investitionskredite aufgenommen werden können. Ohne Beschluss zur Gesamtmaßnahme sei eine Haushaltssicherung deutlich wahrscheinlicher.

 

Frau Floyd-Wenke beantragt aufgrund der Vielzahl an Informationen eine Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Entsprechend der Geschäftsordnung spricht sich Herr Brauer gegen und Frau Friedrich für den Antrag von Frau Floyd-Wenke aus.

 

Herr Lenz lässt über den Antrag von Frau Floyd-Wenke abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                  12 Ja-Stimmen

                                                         32 Nein-Stimmen

 

 

Herr Hachmann erklärt anschließend, warum er es für richtig hält, die Maßnahme zu beschließen. Er erklärt, dass sich die 65 Mio. Euro Gesamtkosten aus 45 Mio. Euro Sanierungs- und 20 Mio. Euro städtebauliche Maßnahmen zusammensetze.

Die Sanierungskosten würden unabhängig vom heutigen Beschluss bestehen bleiben und vermutlich noch steigen. Für die städtebaulichen Maßnahmen können jetzt Fördermittel in Höhe von 8 Mio. Euro generiert werden. Ferner sei es ein deutliches Signal an den Investor Hertiefläche.

Herr Hachmann kritisiert, dass die Kostensteigerung gegenüber der zuletzt im Sommer genannten Summe zwar nachvollziehbar sei, die Kommunikation der Verwaltung diesbezüglich aber besser werden müsse.

Im Weiteren geht Herr Hachmann auf die finanziellen Aspekte ein und benennt hier u. a. die Mieteinsparung aber auch die Energieeinsparung. Er erläutert auch, warum eine Gesamtmaßnahme wirtschaftliche Vorteile gegenüber mehreren Einzelmaßnahmen habe und wie sich diese auf den städtischen Haushalt auswirken.

Abschließend nennt er die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, die sich aus der Maßnahme ergeben.

 

Herr Ortel teilt einleitend mit, dass auch er für die Umsetzung als Gesamtmaßnahme sei. Er spricht sich aber deutlich dafür aus, die Maßnahme nicht in der heutigen Sitzung zu beschließen. Es sei wichtig, erst die offenen Fragen zu klären. Er sei sich sicher, dass es auch in Zukunft Fördermittel geben werde. Vor einer Beschlussfassung sollte ein Konzept für ein zukunftsfähiges Rathaus erstellt werden. Er kritisiert ferner, dass diese Maßnahme so zeitnah nach den Kommunalwahlen beschlossen werden soll.

 

Herr Grimberg erläutert, dass Stellenausweitungen zu weiterem Büroflächenbedarf führe. Ziel sei es, dieser Bedarfssteigerung durch eGovernment, Digitalisierung etc. entgegenzuarbeiten.

 

Auch Herr C. Jansen spricht sich für die Umsetzung als Gesamtmaßnahme aus. Aber auch er hält den aktuellen Zeitpunkt für falsch. Er begründet dies mit den unvollständigen Kosten und dem unvollständigen Gesamtbild der Maßnahme. Auch die Folgen der Coronakrise seien noch nicht absehbar.

 

Herr Kutheus spricht sich für eine heutige Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag aus. Die Versäumnisse der Vergangenheit müssten beseitigt werden. Ferner sei mit der Maßnahme eine Steigerung der Aufenthaltsqualität für das gesamte Quartier verbunden.

 

Herr Brunsch nimmt Bezug zu einem Leserbrief der Tageszeitung in dem es hieß, dass jeder im Rathaus ein komfortables Dach über den Kopf habe. Herr Brunsch erläutert, dass der tatsächliche Zustand des Gebäudes nicht von außen ersichtlich sei.

Ferner spricht sich Herr Brunsch für die Umsetzung als Gesamtmaßnahme aus, da so gegenüber Einzelmaßnahmen Synergieeffekte genutzt werden könnten.

Gegen eine spätere Beschlussfassung spreche u. a. die dann bestehende Ungewissheit bei den Fördermitteln. Auch die CO2-Einsparungen, die Photovoltaikanlage und die Dachbegrünung sprächen für die Maßnahme.

 

Herr Bems ergänzt, dass die zu erwartende Baukostensteigerung ebenfalls für einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sprechen würde. Auch die künftige Gestaltung der Städtebauförderung schätze er skeptischer ein.

Herr Bems plädiert für eine bessere Öffentlichkeitsarbeit über dieses Projekt und nimmt alle Ratsfraktionen hierzu in die Pflicht. Aus Beiträgen in sozialen Medien könne er entnehmen, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Erforderlichkeit der Maßnahme noch nicht verstanden hätten.

 

Herr Ortel stellt in Frage, woher sich der Optimismus für die zurzeit kalkulierten Fördermittel in Höhe von 8 Mio. Euro ergebe. Außerdem hinterfragt er kritisch, ob die Abrisskosten für den Hertiekomplex tatsächlich mit dem Kaufpreis verrechnet werden könnten.

 

Frau Schauer teilt mit, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass es auch im nächsten Jahr Fördermittel geben werde. Dies sei jederzeit so mitgeteilt worden. Der Optimismus bezüglich der Fördermittel ergebe sich aus guten Gesprächen mit dem Fördermittelgeber.

Sie teilt mit, dass die Verwaltung weiterhin mit dem Investor des Hertiekomplexes in Verhandlungen stehe. Sobald diese Verhandlungen entscheidungsreif seien, werde dies dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung werde der Hertiekomplex an den aktuellen Investor nur verkauft, wenn die Abrisskosten verrechnet werden würden. Der Abriss des Gebäudes würde die Vermarktungsmöglichkeiten in jedem Fall steigern.

 

Frau Friedrich beantragt einen abweichenden Beschlussvorschlag und verteilt hierzu das als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügte Schriftstück.

 

Herr Weßling beantragt eine namentliche Abstimmung. Herr Lenz teilt mit, dass diesem Antrag 1/5 der Ratsmitglieder zustimmen müssen. Herr Lenz stellt den Antrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung. Dem Antrag stimmen mehr als die erforderliche Anzahl von 1/5 der Ratsmitglieder zu.

 

Herr Lenz lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen, da dieser der weitergehende Antrag ist. Die Ratsmitglieder werden in alphabetischer Reihenfolge zur Abstimmung aufgerufen.

 

Ergebnis der namentlichen Abstimmung:

Azevedo, José

Ja

Achterkamp, Marlen

Ja

Beckers, Til

Ja

Beckmann, Christian

Ja

Beckmann, Martin

Ja

Bems, Dominik

Ja

Brauer, Karl-Heinz

Ja

Brauer, Volker

Ja

Brunsch, Detlef

Ja

Doerenkamp, Markus

Ja

Ehrhardt, Melanie

Ja

Floyd-Wenke, Annette

Nein

Friedrich, Silke

Nein

Fühner, Dieter

Ja

Gude, Jürgen

Ja

Guden, Stefan

Ja

Hachmann, Andree

Ja

Heile-Limberg, Janine

Ja

Hewing, Udo

Nein

Himmler, Marius

Nein

Homann-Eckhardt, Nina

Ja

Hovestadt, Gertrud

Nein

Jansen, Christian

Nein

Jansen, Heinz-Jürgen

Nein

Kaisel, Christian

Ja

Kleene, Bernhard

Ja

Krage, Jens

Nein

Kuhnert, Claudia

Nein

Kutheus, Stefan

Ja

Lenz, Fabian

Ja

Leskow, Gabriele

Ja

Moritzer, Ulrich

Nein

Niehoff, Jörg

Ja

Ortel, Rainer

Nein

Overesch, Birgitt

Ja

Rennemeier, Tobias

Ja

Scholz, Raphaela

Ja

Stockel, ulrike

Ja

Tappe, Markus

Ja

Völkening, Bettina

Ja

Weßling, Detlef

Nein

Willers, Helena

Ja

Winter, Thorben

Ja

Wortmann, Holger

Ja

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt:

 

1.      Die als Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI vorgelegte Entwurfsplanung für das Projekt „ Funktionserweiterung, Neustrukturierung und Modernisierung des Rathauszentrums (RHZ) einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek“ als Grundlage für die Weiterführung der Planung und Umsetzung der gesamten Baumaßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Leistungsphasen 5 – 8 unter Berücksichtigung der nachfolgende Beschlüsse.  

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der als Bestandteil der Entwurfsplanung vorgelegten Kostenberechnung mit dem Ziel einer weiteren Optimierung eine Kostenprüfung durchzuführen, und dem Bau- und Mobilitätsausschuss nach Vorlage des Prüfungsergebnisses im ersten Halbjahr 2021 erneut vorzulegen. Das Ergebnis der Kostenberechnung darf nach der Überarbeitung maximal eine Summe von 65 Mio. € (inklusive Nebenkosten, geschätzte Baukostensteigerung als Bruttokosten) betragen.

3.      Dabei steht der Rat hinter der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes  zur Funktionserweiterung und Neustrukturierung, insbesondere aller inhaltlichen Elemente zum Multifunktionsbereich und der Stadtbibliothek. Hier, sowie im Bereich der energetischen Erneuerung, sollen keine Änderungen des Entwurfes vorgenommen werden.

Überprüft werden sollen

Qualitäten im Bereich Hochbau und der Technische Anlagen, z.B.:

·         WC-Anlagen (außer im Veranstaltungsbereich)

·         Blendschutz

·         abgehängte Decken einschl. Beleuchtung


Standards der Technischen Anlagen z.B.:

·         Raumheizflächenverkleidung im RHZ 1

·         Medientechnik

·         EDV-Technik

·         normaler Standard Brandmeldeanlage (kein erhöhter Standard wie z. B. raumweise Brandmeldeüberwachung)


Grundsätzliche Überprüfung von zusätzlichen Maßnahmen z.B.: 

·         Beibehaltung vorhandener Heizungsinstallationen (Rohrleitungen 2. - 5. OG)

·         Spätere Instandsetzung der Aufzugsanlagen

·         Entrauchungsventilatoren Mall

·         Sanierung der WC-Anlagen im RHZ 1

·         Sanierung der Teeküchen im RHZ 1

·         Auslagerung Bibliothek (Bauablaufoptimierung)

·         Verbleib der EDV im 1.OG (Reduzierung Bearbeitungsfläche)

 

4.      Das angepasste Betriebskonzept zur Stadtbibliothek und zum Multifunktionsbereich (s. Anlage 18) wird als Grundlage für die weitere Planungen beschlossen.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers die Antragsunterlagen zum Förderantrag bis zum 15.01.2021 zu vervollständigen. Die Ausschreibung der Abbruchmaßnahme Hertie – und damit die Einleitung des Projektes „Funktionserweiterung, Neustrukturierung und Modernisierung des Rathauszentrums (RHZ) einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek“ soll durchgeführt werden, wenn ein erster Förderbescheid über die Maßnahme vorliegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  32 Ja-Stimmen

                                                         12 Nein-Stimmen