Sitzung: 07.01.2021 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 12
Vorlage: 537/20
Frau Schauer und
Herr Krümpel beantworten die im Vorfeld von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
eingereichten Fragen.
Frau Schauer informiert diesbezüglich, dass eine Änderung des Bebauungsplans
für das Projekt Stadthotel erforderlich sein werde, für das Rathauszentrum
nicht.
Ferner informiert sie, dass die Leistungsphasen 3 und 4 bereits
beauftragt wurden. Die Leistungsphasen 5 und 6 würden als Nächstes beauftragt
werden, erst danach erfolge die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen.
Auf die Frage nach den weiteren Kosten erklärt Frau Schauer, dass
Einrichtungs- und Ausstattungskosten dem Projekt hinzugerechnet werden müssen.
Die Kosten dafür stehen noch nicht abschließend fest, der Standard würde auch
noch mit der Politik festgelegt werden. Eine erste Kostenschätzung beträgt ca.
2,2 Mio. €. Der Abriss des ehemaligen Hertie-Gebäudes werde mit dem Kaufpreis
verrechnet. Die Umfeldgestaltung stelle ebenso wie der Ankauf eines Ladenlokals
im Rathauszentrum jeweils ein eigenes Projekt dar. Nach Einschätzung der
beauftragten Kanzlei sei das Risiko bezüglich des Urheberrechts gering.
Die Vereinbarung mit den Teileigentümern sei privatrechtlicher Natur und
deswegen nicht öffentlich, der Politik aber bekannt.
Sie weist ferner darauf hin, dass die Sanierung der Tiefgarage nicht bei
diesem Projekt enthalten sei, nur im Hinblick auf durch das Projekt ausgelöste
Aspekte.
Auf die Frage zur Auslagerung antwortet Frau Schauer, dass durch den
Bauablauf höchstens kurzfristige Auslagerungen von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadtverwaltung geplant sei. Bei der Stadtbibliothek bestünden
keine Bindungsfristen, da keine Fördermittel für den letzten Umbau geflossen
seien.
Bezogen auf die Fragen zu den Folgekosten erklärt Frau Schauer, dass
sich abhängig von der konkreten späteren Nutzung des Multifunktionsbereichs
Folgekosten ergeben. Hier sei aber beabsichtigt, diese kostendeckend auf den
Nutzer zu übertragen. Instandhaltungskosten werden entsprechend der Empfehlung
des Städte- und Gemeindebundes NRW mit 1,4 % des Wertes berechnet. Zusätzlicher
Aufwand entstehe nur für die Aufstockungsflächen und die angekauften Flächen,
die nicht vermietet werden, da alle anderen Flächen bereits heute unterhalten werden
müssen.
Herr Krümpel antwortet anschließend auf die Fragen zu den Auswirkungen
im Haushaltsplan: Er weist darauf hin, dass die Haushaltsplanung fortlaufend
angepasst worden sei, letztmals durch Vorlage 448/20 im Bau- und
Mobilitätsausschuss am 17.12.2020. Über 51 Mio. Euro seien schon bei
Einbringung des Haushaltsplanes im Herbst 2020 veranschlagt worden. Die
Neuverschuldung würde sich um 36,5 Mio. Euro erhöhen. Hierfür könnten
langfristige Investitionskredite aufgenommen werden. Ohne Beschluss über die
Gesamtmaßnahme müsste ein Großteil der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen über
nicht gewünschte Liquiditätskredite abgewickelt werden.
Die Auswirkungen auf die Eigenkapitalentwicklung seien bereits im
Diagramm im Vorbericht enthalten. Der Beschluss führe bis zum Beginn der
Abschreibungen zu keiner Veränderung beim Eigenkapital.
Die Auswirkungen für den Haushalt seien ohne Umsetzung des Projektes deutlich
negativer, da ansonsten direkt über den Aufwand die Sanierungsmaßnahmen das
Eigenkapital deutlich höher belasten würden. Die dann fehlenden Fördermittel
über 8 Mio. Euro würden sich zusätzlich im Laufe der Zeit negativ auf das
Eigenkapital auswirken.
Gegenüber dem Entwurf könne das Ziel Budgetausweitungen im Ergebnisplan
zu vermeiden weiterhin eingehalten werden, da keine weiteren Veranschlagungen
erforderlich seien. Folgekosten seien im Haushalt frühestens ab 2024 i. H. v.
rd. 641 Tsd. Euro zu veranschlagen. Das Ziel sei ohne die heutige
Beschlussfassung zur Gesamtmaßnahme nicht zu erreichen, da ansonsten rd. 5,2
Mio. Euro jährliche Belastungssteigerungen im Ergebnishaushalt zu erwarten
seien.
Herr Krümpel teilt mit, dass die Sanierungen auch ohne Beschluss zur
Gesamtmaßnahme in den nächsten Jahren durchgeführt werden müssen. Dadurch
ergäben sich mittelfristig auch keine Verbesserungen beim Liquiditätsstand. Das
Gegenteil sei der Fall, weil keine geordneten Investitionskredite aufgenommen
werden können. Ohne Beschluss zur Gesamtmaßnahme sei eine Haushaltssicherung
deutlich wahrscheinlicher.
Frau Floyd-Wenke
beantragt aufgrund der Vielzahl an Informationen eine Vertagung des
Tagesordnungspunktes.
Entsprechend der
Geschäftsordnung spricht sich Herr Brauer gegen und Frau Friedrich für den
Antrag von Frau Floyd-Wenke aus.
Herr Lenz lässt
über den Antrag von Frau Floyd-Wenke abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen
32 Nein-Stimmen
Herr Hachmann
erklärt anschließend, warum er es für richtig hält, die Maßnahme zu
beschließen. Er erklärt, dass sich die 65 Mio. Euro Gesamtkosten aus 45 Mio.
Euro Sanierungs- und 20 Mio. Euro städtebauliche Maßnahmen zusammensetze.
Die
Sanierungskosten würden unabhängig vom heutigen Beschluss bestehen bleiben und
vermutlich noch steigen. Für die städtebaulichen Maßnahmen können jetzt
Fördermittel in Höhe von 8 Mio. Euro generiert werden. Ferner sei es ein
deutliches Signal an den Investor Hertiefläche.
Herr Hachmann
kritisiert, dass die Kostensteigerung gegenüber der zuletzt im Sommer genannten
Summe zwar nachvollziehbar sei, die Kommunikation der Verwaltung diesbezüglich
aber besser werden müsse.
Im Weiteren geht
Herr Hachmann auf die finanziellen Aspekte ein und benennt hier u. a. die
Mieteinsparung aber auch die Energieeinsparung. Er erläutert auch, warum eine
Gesamtmaßnahme wirtschaftliche Vorteile gegenüber mehreren Einzelmaßnahmen habe
und wie sich diese auf den städtischen Haushalt auswirken.
Abschließend nennt
er die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, die sich aus der Maßnahme
ergeben.
Herr Ortel teilt
einleitend mit, dass auch er für die Umsetzung als Gesamtmaßnahme sei. Er
spricht sich aber deutlich dafür aus, die Maßnahme nicht in der heutigen
Sitzung zu beschließen. Es sei wichtig, erst die offenen Fragen zu klären. Er
sei sich sicher, dass es auch in Zukunft Fördermittel geben werde. Vor einer
Beschlussfassung sollte ein Konzept für ein zukunftsfähiges Rathaus erstellt
werden. Er kritisiert ferner, dass diese Maßnahme so zeitnah nach den
Kommunalwahlen beschlossen werden soll.
Herr Grimberg
erläutert, dass Stellenausweitungen zu weiterem Büroflächenbedarf führe. Ziel
sei es, dieser Bedarfssteigerung durch eGovernment, Digitalisierung etc. entgegenzuarbeiten.
Auch Herr C.
Jansen spricht sich für die Umsetzung als Gesamtmaßnahme aus. Aber auch er hält
den aktuellen Zeitpunkt für falsch. Er begründet dies mit den unvollständigen
Kosten und dem unvollständigen Gesamtbild der Maßnahme. Auch die Folgen der
Coronakrise seien noch nicht absehbar.
Herr Kutheus
spricht sich für eine heutige Beschlussfassung entsprechend dem
Beschlussvorschlag aus. Die Versäumnisse der Vergangenheit müssten beseitigt
werden. Ferner sei mit der Maßnahme eine Steigerung der Aufenthaltsqualität für
das gesamte Quartier verbunden.
Herr Brunsch nimmt
Bezug zu einem Leserbrief der Tageszeitung in dem es hieß, dass jeder im
Rathaus ein komfortables Dach über den Kopf habe. Herr Brunsch erläutert, dass
der tatsächliche Zustand des Gebäudes nicht von außen ersichtlich sei.
Ferner spricht
sich Herr Brunsch für die Umsetzung als Gesamtmaßnahme aus, da so gegenüber
Einzelmaßnahmen Synergieeffekte genutzt werden könnten.
Gegen eine spätere
Beschlussfassung spreche u. a. die dann bestehende Ungewissheit bei den
Fördermitteln. Auch die CO2-Einsparungen, die Photovoltaikanlage und
die Dachbegrünung sprächen für die Maßnahme.
Herr Bems ergänzt,
dass die zu erwartende Baukostensteigerung ebenfalls für einen zeitnahen
Maßnahmenbeginn sprechen würde. Auch die künftige Gestaltung der
Städtebauförderung schätze er skeptischer ein.
Herr Bems plädiert
für eine bessere Öffentlichkeitsarbeit über dieses Projekt und nimmt alle
Ratsfraktionen hierzu in die Pflicht. Aus Beiträgen in sozialen Medien könne er
entnehmen, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Erforderlichkeit der Maßnahme
noch nicht verstanden hätten.
Herr Ortel stellt
in Frage, woher sich der Optimismus für die zurzeit kalkulierten Fördermittel
in Höhe von 8 Mio. Euro ergebe. Außerdem hinterfragt er kritisch, ob die
Abrisskosten für den Hertiekomplex tatsächlich mit dem Kaufpreis verrechnet
werden könnten.
Frau Schauer teilt
mit, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass es auch im nächsten Jahr
Fördermittel geben werde. Dies sei jederzeit so mitgeteilt worden. Der
Optimismus bezüglich der Fördermittel ergebe sich aus guten Gesprächen mit dem
Fördermittelgeber.
Sie teilt mit,
dass die Verwaltung weiterhin mit dem Investor des Hertiekomplexes in
Verhandlungen stehe. Sobald diese Verhandlungen entscheidungsreif seien, werde
dies dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Aus Sicht der
Verwaltung werde der Hertiekomplex an den aktuellen Investor nur verkauft, wenn
die Abrisskosten verrechnet werden würden. Der Abriss des Gebäudes würde die
Vermarktungsmöglichkeiten in jedem Fall steigern.
Frau Friedrich
beantragt einen abweichenden Beschlussvorschlag und verteilt hierzu das als
Anlage 1 zur Niederschrift beigefügte Schriftstück.
Herr Weßling
beantragt eine namentliche Abstimmung. Herr Lenz teilt mit, dass diesem Antrag
1/5 der Ratsmitglieder zustimmen müssen. Herr Lenz stellt den Antrag zur
Geschäftsordnung zur Abstimmung. Dem Antrag stimmen mehr als die erforderliche
Anzahl von 1/5 der Ratsmitglieder zu.
Herr Lenz lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen, da dieser der weitergehende Antrag ist. Die Ratsmitglieder werden in alphabetischer Reihenfolge zur Abstimmung aufgerufen.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung:
Azevedo, José |
Ja |
Achterkamp, Marlen |
Ja |
Beckers, Til |
Ja |
Beckmann, Christian |
Ja |
Beckmann, Martin |
Ja |
Bems, Dominik |
Ja |
Brauer, Karl-Heinz |
Ja |
Brauer, Volker |
Ja |
Brunsch, Detlef |
Ja |
Doerenkamp, Markus |
Ja |
Ehrhardt, Melanie |
Ja |
Floyd-Wenke, Annette |
Nein |
Friedrich, Silke |
Nein |
Fühner, Dieter |
Ja |
Gude, Jürgen |
Ja |
Guden, Stefan |
Ja |
Hachmann, Andree |
Ja |
Heile-Limberg, Janine |
Ja |
Hewing, Udo |
Nein |
Himmler, Marius |
Nein |
Homann-Eckhardt, Nina |
Ja |
Hovestadt, Gertrud |
Nein |
Jansen, Christian |
Nein |
Jansen, Heinz-Jürgen |
Nein |
Kaisel, Christian |
Ja |
Kleene, Bernhard |
Ja |
Krage, Jens |
Nein |
Kuhnert, Claudia |
Nein |
Kutheus, Stefan |
Ja |
Lenz, Fabian |
Ja |
Leskow, Gabriele |
Ja |
Moritzer, Ulrich |
Nein |
Niehoff, Jörg |
Ja |
Ortel, Rainer |
Nein |
Overesch, Birgitt |
Ja |
Rennemeier, Tobias |
Ja |
Scholz, Raphaela |
Ja |
Stockel, ulrike |
Ja |
Tappe, Markus |
Ja |
Völkening, Bettina |
Ja |
Weßling, Detlef |
Nein |
Willers, Helena |
Ja |
Winter, Thorben |
Ja |
Wortmann, Holger |
Ja |
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt:
1. Die als Abschluss der
Leistungsphase 3 HOAI vorgelegte Entwurfsplanung für das Projekt „
Funktionserweiterung, Neustrukturierung und Modernisierung des Rathauszentrums
(RHZ) einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek“ als
Grundlage für die Weiterführung der Planung und Umsetzung der gesamten
Baumaßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der
Leistungsphasen 5 – 8 unter Berücksichtigung der nachfolgende Beschlüsse.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, hinsichtlich der als Bestandteil der Entwurfsplanung vorgelegten
Kostenberechnung mit dem Ziel einer weiteren Optimierung eine Kostenprüfung
durchzuführen, und dem Bau- und Mobilitätsausschuss nach Vorlage des
Prüfungsergebnisses im ersten Halbjahr 2021 erneut vorzulegen. Das Ergebnis der
Kostenberechnung darf nach der Überarbeitung maximal eine Summe von 65 Mio. €
(inklusive Nebenkosten, geschätzte Baukostensteigerung als Bruttokosten)
betragen.
3. Dabei steht der Rat hinter
der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes
zur Funktionserweiterung und Neustrukturierung, insbesondere aller
inhaltlichen Elemente zum Multifunktionsbereich und der Stadtbibliothek. Hier,
sowie im Bereich der energetischen Erneuerung, sollen keine Änderungen des
Entwurfes vorgenommen werden.
Überprüft werden sollen
Qualitäten im
Bereich Hochbau und der Technische Anlagen, z.B.:
·
WC-Anlagen
(außer im Veranstaltungsbereich)
· Blendschutz
· abgehängte Decken einschl. Beleuchtung
Standards
der Technischen Anlagen z.B.:
· Raumheizflächenverkleidung im RHZ 1
· Medientechnik
· EDV-Technik
· normaler Standard Brandmeldeanlage (kein erhöhter Standard wie z. B. raumweise Brandmeldeüberwachung)
Grundsätzliche
Überprüfung von zusätzlichen Maßnahmen z.B.:
· Beibehaltung vorhandener Heizungsinstallationen (Rohrleitungen 2. - 5. OG)
· Spätere Instandsetzung der Aufzugsanlagen
· Entrauchungsventilatoren Mall
· Sanierung der WC-Anlagen im RHZ 1
· Sanierung der Teeküchen im RHZ 1
· Auslagerung Bibliothek (Bauablaufoptimierung)
· Verbleib der EDV im 1.OG (Reduzierung Bearbeitungsfläche)
4. Das angepasste
Betriebskonzept zur Stadtbibliothek und zum Multifunktionsbereich (s. Anlage
18) wird als Grundlage für die weitere Planungen beschlossen.
5. Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung gemäß den Vorgaben
des Fördermittelgebers die Antragsunterlagen zum Förderantrag bis zum
15.01.2021 zu vervollständigen. Die Ausschreibung der Abbruchmaßnahme Hertie –
und damit die Einleitung des Projektes „Funktionserweiterung, Neustrukturierung
und Modernisierung des Rathauszentrums (RHZ) einschließlich neuem
Multifunktionssaal und Stadtbibliothek“ soll durchgeführt werden, wenn ein
erster Förderbescheid über die Maßnahme vorliegt.
Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen
12 Nein-Stimmen