Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Frau Friedrich erklärt, dass aus ihrer Sicht eine Beschlussfassung ohne eine geprüfte und vollständige Kostenrechnung nicht erfolgen könne.

 

Herr C. Jansen ergänzt, dass die Bitte geäußert wurde, einen Bericht eines projektunabhängigen Controllers vorzulegen und für den Fall, dass ein solcher Bericht nicht vorliege, einen solchen zu beauftragen.

 

Frau Schauer bestätigt, dass aufgrund der Zeitknappheit zwar eine vollständige Planung, aber noch keine vollständige Prüfung der Kostenberechnung durch den Projektsteuerer vorliege. Im Rahmen der Prüfung können sich Änderungen bei den kalkulierten Kosten ergeben. Deshalb enthalte die Kostenberechnung Sicherheitszulagen. Dies wiederum sei der Grund, warum der Beschlussvorschlag eine Kostendeckelung von 65 Mio. Euro vorsähe.

Eine unabhängige Prüfung der Kosten werde durch den Projektsteuerer vorgenommen. Die mehrere hundert Seiten umfassende Kostenberechnung werde sonst nicht beigefügt; wenn dies gewünscht sei, kann diese aber zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Friedrich fragt, nach welchem Standard die Berechnung erfolgte.

 

Frau Schauer antwortet, dass die Kostenberechnung nach DIN 276 durchgeführt wurde und dies bis auf die, 3. Ebene, also die genauste Ebene. Dies sei der übliche Standard für eine Kostenberechnungen.

 

Herr C. Jansen stellt klar, dass nicht beabsichtigt sei, die Arbeit eines Bausachverständigen vorzunehmen. Es gehe darum bewerten zu können, ob ein nachvollziehbarer Prozess vorliege. Ferner sei der Zeitdruck nicht nachvollziehbar.

 

Herr Weßling pflichtet Frau Friedrich und Herrn Jansen bei und teilt mit, dass er mehr offene als beantwortete Fragen zu diesem Projekt habe.

 

Herr Ortel fragt, wie die in der Vorlage 537/20 zu Beschlussvorschlag Nr. 2 genutzte Formulierung „darf betragen“ zu verstehen sei.

 

Frau Schauer teilt mit, dass die Kernelemente des Projektes gesetzt und für 65 Mio. Euro umsetzbar seien.

 

Herr Hachmann erklärt, dass die Kostenungewissheit bekannt sei. Die heutige Entscheidung sei aber wichtig und sinnvoll, da es ansonsten zu einem Zeitverlust käme und Geld kosten würde. Ferner sei unklar, ob im nächsten Jahr entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis.