TOP 10 und TOP 11 werden gemeinsam beraten.

 

Herr Jansen fragt nach, warum in der Begründung von einer Fläche von 2.270 Quadratmeter gesprochen wird und im Umweltbericht von 1,5 Hektar.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass es sich einmal um das Gesamtvolumen des Geltungsbereiches handele und das andere Mal um die bebaubare Fläche.

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr.173/20) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

 

III.   Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB) und des § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock“ und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig