Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

I.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 179, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum Nord", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Gemarkung Mesum, Flur 23, Flurstücke 294 und 308 und wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:     durch eine im Abstand von rd. 50 m parallel zur Mesumer Straße verlaufende Linie auf den Flurstücken 294 und 308,

im Osten:        durch die Grundstücksgrenze zwischen Flurstück 291 und 294,

im Süden:       durch die öffentliche Verkehrsfläche Mesumer Straße (Flurstück 304),

im Westen:     durch die Grundstücksgrenze zwischen Flurstück 308 und 1.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ist im Änderungsplan (Anlage 3) geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig