Sitzung: 17.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 042/21
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Beschluss:
I. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 179, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum Nord", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Gemarkung Mesum, Flur
23, Flurstücke 294 und 308 und wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch
eine im Abstand von rd. 50 m parallel zur Mesumer Straße verlaufende Linie auf
den Flurstücken 294 und 308,
im Osten: durch die Grundstücksgrenze zwischen
Flurstück 291 und 294,
im Süden: durch die öffentliche Verkehrsfläche
Mesumer Straße (Flurstück 304),
im Westen: durch die Grundstücksgrenze zwischen
Flurstück 308 und 1.
Der räumliche
Geltungsbereich der Änderung ist im Änderungsplan (Anlage 3) geometrisch
eindeutig festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig