Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Frau Leskow erläutert die Hintergründe des Antrages.

Herr Gausmann erläutert die Vorlage und beantwortet die zahlreichen Rückfragen der Mitglieder.  Die Konflikte zwischen den einzelnen Gesetzgebungen werden erläutert und diskutiert.  Es erfolgt keine Befristung des Punkt 2 des Beschlusses.

Die Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass es wichtig ist, die zur Förderung berechtigten Personen sowie die Einrichtungen entsprechend über die Förderungsmöglichkeiten zu informieren.

Von der CDU und FDP-Fraktion wird eine Resolution an die Bundesregierung gewünscht. Die entsprechen Formulierung wird nachgereicht und für die nächste Sitzung als Tagesordnungsordnungspunkt aufgenommen. 

Von der SPD-Fraktion wird eine zusätzliche Information im Sozialausschuss sowie in der AG § 78 Kita gewünscht.

Der ergänzende Wunsch der CDU- und FDP Fraktion auf Ergänzung des Punkt 2 um eine Befristung der Förderung auf das Kitajahr 2021 /2022 wurde durch die Mitglieder mehrheitlich in der Diskussion abgelehnt.

 


Beschluss :

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

1.      Der Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Dezember 2020, zusätzlichen Mittel für die individuelle Förderung von Kindern mit Behinderung zur Teilhabe an Angeboten der Kindertageseinrichtungen im Haushalt 2021 bereitzustellen, wird abgelehnt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine heilpädagogische oder integrative/inklusive Förderung in einer Kindertageseinrichtung, die lediglich aufgrund des ausländerrechtlichen Status nicht vom zuständigen Träger umgesetzt wird, die entsprechenden finanziellen Mittel aus dem Etat des Jugendamtes an den Kitaträger auszuzahlen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 

1.Mehrheitliche Zustimmung : 11 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

2. Mehrheitliche Zustimmung : 9 Zustimmungen, 5 Gegenstimmen, keine Enthaltung