Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Dr. Lüttmann berichtet über im Vorfeld stattgefundene Gespräche zur Besetzung der Jury und schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Die Ziffer 5 der Richtlinien erhält folgende Fassung:

5.      Auswahl

5.1.   Über die Vergabe des Kulturpreises entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Rheine

 

5.2.   Eine Jury bereitet die Entscheidung für den Ausschuss vor.
Die Jury setzt sich zusammen aus:

a)      dem/der Vorsitzende/n des Kulturausschusses

b)      je einem Mitglied der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen

c)      drei von der Verwaltung benannten Personen, die über Kenntnis des im kulturellen Lebens in der Stadt Rheine verfügen.

Alle Jurymitglieder sind stimmberechtigt.

 

Herr Ortel erkundigt sich, ob der Kulturausschuss an der Entscheidung der Jury gebunden sei.

 

Herr Dr. Lüttmann verneint dies.

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt die nachfolgende Änderung der Richtlinien zur Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine:

 

Die Ziffer 5 der Richtlinien erhält folgende Fassung:

5.      Auswahl

5.1.   Über die Vergabe des Kulturpreises entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Rheine

 

5.2.   Eine Jury bereitet die Entscheidung für den Ausschuss vor.
Die Jury setzt sich zusammen aus:

a)      dem/der Vorsitzende/n des Kulturausschusses

b)      je einem Mitglied der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen

c)      drei von der Verwaltung benannten Personen, die über Kenntnis des im kulturellen Lebens in der Stadt Rheine verfügen.

Alle Jurymitglieder sind stimmberechtigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig