Sitzung: 02.03.2021 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Vorlage: 023/21
Herr Dr. Lüttmann berichtet über im Vorfeld stattgefundene Gespräche zur Besetzung der Jury und schlägt folgenden Beschluss vor:
Die Ziffer 5 der
Richtlinien erhält folgende Fassung:
5.
Auswahl
5.1.
Über die Vergabe des Kulturpreises
entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Rheine
5.2.
Eine Jury bereitet die Entscheidung für den
Ausschuss vor.
Die Jury setzt sich zusammen aus:
a)
dem/der Vorsitzende/n des Kulturausschusses
b)
je einem Mitglied der im Rat der Stadt
vertretenen Fraktionen
c)
drei von der Verwaltung benannten Personen,
die über Kenntnis des im kulturellen Lebens in der Stadt Rheine verfügen.
Alle Jurymitglieder sind
stimmberechtigt.
Herr Ortel erkundigt sich, ob der Kulturausschuss an der Entscheidung der Jury gebunden sei.
Herr Dr. Lüttmann verneint dies.
Beschluss:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt die nachfolgende Änderung der Richtlinien zur Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine:
Die Ziffer 5 der Richtlinien erhält folgende Fassung:
5.
Auswahl
5.1.
Über die
Vergabe des Kulturpreises entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Rheine
5.2.
Eine
Jury bereitet die Entscheidung für den Ausschuss vor.
Die Jury setzt sich zusammen aus:
a)
dem/der
Vorsitzende/n des Kulturausschusses
b)
je einem
Mitglied der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen
c)
drei von
der Verwaltung benannten Personen, die über Kenntnis des im kulturellen Lebens
in der Stadt Rheine verfügen.
Alle Jurymitglieder sind stimmberechtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig