Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 8

Herr Bems beantragt, keine Kursgebühren zu erheben.

 

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass durch die Kursgebühr die Verbindlichkeit für die Teilnehmer erhöht werde.

 

Herr Jansen schlägt alternativ eine Ausfallgebühr vor.

 

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass dadurch ein nicht verhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entsteht.

 

Frau Willers informiert, dass durch die Münsterlandkarte die Angebote der Jugendkunstschule auch Kinder und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familie offen stehen.

 

Frau Stockel erklärt, dass durch die Vorgeschlagene Gebühr in Höhe von 1 Euro keine Verbindlichkeit entsteht.

 

Frau Friedrich bittet darum, die Jugendkunstschule in die offene Jugendarbeit einzubinden.

 

Herr Gausmann informiert, dass die Jugendkunstschule im Kinder- und Jugendförderplan durch ein eigenes Kapitel eingebunden sei.


Beschluss:

 

1.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Arbeit der Jugendkunstschule  zur Kenntnis.

 

2.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss stimmt der Erhebung einer Kursgebühr von 1,00 € je Angebotsstunde (=60 Minuten) zu. Personen, die staatliche Unterstützungsleistungen bekommen und deshalb die MünsterlandKarte haben, zahlen 0,50 € je Angebotsstunde.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:              13 Ja-Stimmen

                                                       8 Nein-Stimmen

                                                         (1 Mitglied temporär abwesend)