Herr Gausmann erläutert die Vorlage und beantwortet die Rückfragen der Mitglieder.
Die Veränderungen der Gruppenformen werden als Anlage beigefügt.
Beschluss :
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2021/2022 zu.
- Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.
- Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2021/22 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.
4.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung
ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (300 Plätze
für U3-Kinder und 10 Plätze für Ü3 Kinder), die von 90
Kindertagespflegepersonen angeboten werden, zu.
5.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass U3-Plätze, die im Rahmen der
U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei
Jahren zu belegen sind. Die in der Vorlage geschilderte Einzelfallentscheidung
in der Kita St. Antonius ist Ergebnis der Jugendhilfeplanung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig