Herr van Wüllen führt in die Vorlage ein. Durch die Neubauentwicklung an der Anne-Frank-Straße war die Befürchtung entstanden, dass in diesem angrenzenden Plangebiet bauliche Verdichtungen möglich würden (z. B. Mehrfamilienhäuser mit größerer WE-Anzahl). Um die vorhandene Gebietsstruktur zu erhalten, werde daher ein Bebauungsplan für das Gebiet aufgestellt, der insbesondere auch die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten regele.

 

Herr Doerenkamp zeigt sich erfreut, weist aber auf einen Fehler in der Anlage 4 hin. Auf der Seite 15 werde von 6 Wohneinheiten gesprochen und auf Seite 17 von 4 Wohneinheiten. Richtig seien 6 Wohneinheiten. Er bittet um Korrektur.

 

Herr Himmler möchte wissen, ob es Pläne für die Öffnung des Wendehammers für Rettungswagen und Müllfahrzeuge gebe, damit es keinen Missbrauch gebe.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass dies Thema der Ausbauplanung im nächsten  Bau- und Mobilitätsausschuss sei. Seines Wissens werde eine entsprechende Regelung erfolgen. Wie der Wendehammer konkret gestaltet werde, könne er aber nicht sagen.

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 351 , Kennwort: " Wohnquartier Hauenhorster Straße / Staelskottenweg", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Planung umfasst im Hinblick auf die Ziele der Planung das ca. 4 ha große Bestandswohnquartier auf der Ecke südl. Staelskottenweg / östliche Hauenhorster Straße. Alle Flurstücke liegen in der Flur 106 der Gemarkung Rheine - Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt und dargestellt und wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden      ist er durch den „Staelskottenweg“ (Südgrenze Flurstück 854) begrenzt.

Im Westen      begrenzt die „Hauenhorster Straße“ (Flurstück 740 mit der Ostgrenze) den

Geltungsbereich.

Im Süden        bilden die Südgrenzen der Bestandsbebauung an der ehemaligen

Sporthallenzufahrt (östlich der Hauenhorster Str. gelegener Abschnitt der

Anne-Frank-Straße) die Geltungsbereichsgrenze.

Im Osten:        ist der Geltungsbereich durch die östlichen Grundstücksgrenzen der

Bestandanlieger der Anne-Frank-Straße (Hausnummern 25, 27, 29, 31, 33,

35) und der Alfred-Delp-Straße (Hausnummern 6, 8, 10, 12, 14, 16) sowie des Staelskottenwegs 20, 22 begrenzt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig