Sitzung: 17.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 066/21
Herr van Wüllen führt in die Vorlage ein. Durch die Neubauentwicklung an der Anne-Frank-Straße war die Befürchtung entstanden, dass in diesem angrenzenden Plangebiet bauliche Verdichtungen möglich würden (z. B. Mehrfamilienhäuser mit größerer WE-Anzahl). Um die vorhandene Gebietsstruktur zu erhalten, werde daher ein Bebauungsplan für das Gebiet aufgestellt, der insbesondere auch die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten regele.
Herr Doerenkamp zeigt sich erfreut, weist aber auf einen Fehler in der Anlage 4 hin. Auf der Seite 15 werde von 6 Wohneinheiten gesprochen und auf Seite 17 von 4 Wohneinheiten. Richtig seien 6 Wohneinheiten. Er bittet um Korrektur.
Herr Himmler möchte wissen, ob es Pläne für die Öffnung des Wendehammers für Rettungswagen und Müllfahrzeuge gebe, damit es keinen Missbrauch gebe.
Herr van Wüllen erklärt, dass dies Thema der Ausbauplanung im nächsten Bau- und Mobilitätsausschuss sei. Seines Wissens werde eine entsprechende Regelung erfolgen. Wie der Wendehammer konkret gestaltet werde, könne er aber nicht sagen.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die
Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten
Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 351 , Kennwort: " Wohnquartier
Hauenhorster Straße / Staelskottenweg", der Stadt Rheine nebst beigefügter
Begründung öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist
können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich der
Planung umfasst im Hinblick auf die Ziele der Planung das ca. 4 ha große
Bestandswohnquartier auf der Ecke südl. Staelskottenweg / östliche Hauenhorster
Straße. Alle Flurstücke liegen in der Flur 106 der Gemarkung Rheine - Stadt.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt und dargestellt und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden ist er durch den „Staelskottenweg“ (Südgrenze Flurstück 854)
begrenzt.
Im Westen begrenzt die „Hauenhorster Straße“ (Flurstück 740 mit der Ostgrenze) den
Geltungsbereich.
Im Süden bilden die Südgrenzen der Bestandsbebauung an der ehemaligen
Sporthallenzufahrt (östlich der Hauenhorster Str. gelegener Abschnitt der
Anne-Frank-Straße) die Geltungsbereichsgrenze.
Im Osten: ist der Geltungsbereich durch die östlichen Grundstücksgrenzen der
Bestandanlieger der Anne-Frank-Straße (Hausnummern 25, 27, 29, 31, 33,
35) und der
Alfred-Delp-Straße (Hausnummern 6, 8, 10, 12, 14, 16) sowie des
Staelskottenwegs 20, 22 begrenzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig