Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

TOP 12 und TOP 13 werden gemeinsam beraten.

 

Frau Schauer erläutert einleitend, dass eine Genehmigung nach § 34 BauGB auf Grund der nun vorgesehenen vielfältigen Nutzungen des Vereinsheims nicht möglich sei. Die Nutzungen seien z. T. nicht im Einklang mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Daher gäbe es ein Planerfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes. Im ersten Verfahrensschritt solle nun eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

 

Herr Bems begrüßt das Vorhaben, denn für die Vereine vor Ort müsse einiges getan werden. Damit die Bürgerinnen und Bürger im Prozess eingebunden werden, schlägt Herr Bems vor, eine Bürgerversammlung in Hauenhorst durchzuführen.

 

Herr Doerenkamp unterstützt die Idee einer Bürgerversammlung. Hier haben die Vereine die Möglichkeit ihre Ideen den Anwohnern vorzustellen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf den Schallschutz des Gebäudes gelegt werden.

 

Herr Ortel befürwortet das Projekt, gibt aber zu bedenken, dass die Befürchtungen der Anwohner bezüglich des Lärmschutzes ernst genommen werden müssen. Hierauf sollte die Verwaltung ein besonderes Augenmerk haben und auch die Vereine sollten die Veranstaltungen sinnvoll planen, um Vertrauen zu schaffen.

 

Frau Friedrich erklärt, dass sie dem Beschluss nicht zustimmen werde. Sie kann die Befürchtungen der Anwohner aus eigener Erfahrung gut nachvollziehen.

 

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Vereinsheim Hauenhorst", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:     durch die Südseite des Hessenweges auf einer Länge von ca. 103 m,

Im Osten:        durch die Westseite des Vereinsgebäudes des SV Germania Hauenhorst bis eine Tiefe von ca. 18 m,

Im Süden:       durch eine südlich verlaufende Parallele zum Hessenweg, entlang der in der Örtlichkeit vorhandenen Stadionumzäunung in einer Tiefe von etwa 18 m am Vereinsgebäude des SV Germania Hauenhorst bis zu einer Tiefe von etwa 24 m am nordwestlich gelegenen Waldrand,

im Westen:     durch die Ostseite des in der Örtlichkeit vorhandenen Waldes in einer Tiefe von ca. 24 m.

 

Der Änderungsbereich befindet sich auf dem Flurstück 501 in der Flur 23 der Gemarkung Rheine links der Ems.

 

Der räumliche Änderungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                       1 Nein

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Vereinsheim Hauenhorst“ der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         1 Nein Stimme