Herr Doerenkamp verweist einleitend auf den Antrag von CDU und FDP – Fraktion.

 

Frau Friedrich kann nicht nachvollziehen, warum ein bereits abgelehnter Beschluss nach so kurzer Zeit erneut auf die Tagesordnung genommen werde. Die Belange der Anwohner und des Naturschutzes wurden abgewogen und die Erweiterung abgelehnt. Das Heranrücken an das FFH-Gebiet sei bedenklich. Weiter handele es sich hier um einen historischen Platz, denn nachweislich ging hier die Furt durch Rheine. Sie fragt, welchen Nutzen die Stadt von dieser Entwicklung habe und wer davon profitiere. Frau Friedrich meint, dass allein der Investor von der Erweiterung profitiere, daher bittet sie die CDU und die FDP um eine Erklärung, warum an dieser Stelle eine Erweiterung gemacht werden soll.

 

Einleitend weist Herr Bems auf das Titelbild der SPD Facebook Seite hin. Hier könne man noch den schönen, unverbauten Blick auf die Ems sehen. Für ihn sei es nicht verständlich, wie ein abgelehnter Beschluss unverändert 1:1 wieder auf die Tagesordnung genommen werden kann. Hier handele die Politik nicht verlässlich. Herr Bems beantragt daher eine geheime Abstimmung, damit auch die Mitglieder der Mehrheitsfraktion nach ihrem Gewissen abstimmen können.

 

Herr Wisselmann erklärt, dass die Einwände der Bürger und das Gemeinwohl im Vordergrund stehen sollten.

 

Herr Ortel hält eine Diskussion für unnötig, denn die Argumente haben sich nicht geändert.

 

Herr Jansen meint, wenn der Antrag erneut auf der Tagesordnung sei, müsse auch die Offenlage erneut gestartet werden.

 

Herr Hundrup bemängelt, dass eine klare Linie fehle. Sollen immer noch Hotelzimmer entstehen oder kommt Wohnbebauung dahin.

 

Frau Schauer erklärt, dass der Bebauungsplan hier zwischen Hotelnutzung und Wohnbebauung nicht unterscheidet. Alles was dort möglich ist, kann gebaut werden. Da die Einwendungen zum Bebauungsplan bereits abgewogen wurden und Bestandteil der Unterlagen sind, muss keine erneute Offenlage erfolgen.

 

Herr Hundrup möchte wissen, wenn der Bau der Spundwände nicht klappt, wie wird das wieder hergestellt.

 

Frau Schauer erklärt, dass der Bebauungsplan einzuhalten sei. Bei Zuwiderhandeln würde die Verwaltung prüfen, welche Verpflichtungen sich daraus ergeben.

 

Frau Friedrich möchte wissen, warum diese Vorlage erneut auf die Tagesordnung gekommen sei.

 

Herr Doerenkampt erklärt, seine Fraktion war schon damals dafür und sei es jetzt auch.

 

Es folgt die geheime Abstimmung.

 

 


Beschluss:

 

Gemeinsamer Antrag der CDU- und FDP-Fraktion:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz soll über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine beraten und dem Rat empfehlen, die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu übernehmen, darüber zu beschließen und den Änderungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)         durch die Aufnahme einer textlichen Festsetzung mit dem Inhalt, dass das vierte Ge-  schoss an der Ostseite (Gebäude Humboldtplatz 6) mindestens 3,00 m von den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses zurückbleiben muss, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)         die Aufnahme der textlichen Festsetzung den Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit aus der Offenlage entspricht und der betroffene Grundstückseigentümer der Änderung zugestimmt hat,

sowie

c)         die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

IV.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         11 Ja Stimmen

                                                         10 Nein Stimmen