Sitzung: 16.03.2021 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6
Vorlage: 128/21
Herr Krümpel informiert über einen haushaltsrelevanten Antrag zu Raumluftfiltern für Schulen. Um im weiteren Prozess handlungsfähig zu sein, müssten in den Haushaltsplan für 2021 investive Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro veranschlagt werden. Sollte im weiteren politischen Prozess die Anschaffung beschlossen werden, müssten die Folgekosten für die Raumluftfilter im nächsten Haushalt veranschlagt werden.
Herr Brunsch fragt, ob mit den Mitteln auch Raumluftfilter für Kitas angeschafft werden können.
Herr Krümpel antwortet, dass über die Anschaffung entsprechender Geräte für Kitas mit den Trägern gesprochen werden müsse. Eine Anschaffung durch die Stadt wären Transferaufwendungen, die im Haushaltsplan zu veranschlagen wären.
Herr Hachmann stellt nochmals klar, dass es bei diesem Beschluss darum gehe, die Handlungsfähigkeit herzustellen. Ein abschließender Beschluss über die Anschaffung habe durch die zuständigen Fachausschüsse zu erfolgen.
Beschluss:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss fasst im Rahmen der
Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW folgende Beschlüsse:
Beschlussziffer 1
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt
Rheine beschließt folgende Änderungen:
Fachbereich 8, Produktgruppe
850 Bereitstellung schulischer Einrichtungen,
Investitionsplan,
Berichtszeile 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen:
Anschaffung von Luftfiltern
für Schulen um 1.300.000 EUR auf 2.226.709 EUR
im Jahr 2021
Sonderbereich 9, Produktgruppe
9010 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft,
Investitionsplan,
Berichtszeile 33 Aufnahme und
Rückflüsse Investitionskredite und wirtschaftlich
gleichkommende
Rechtsverhältnisse:
Aufnahme von
Investitionskrediten um 1.300.000 EUR auf 37.620.000 EUR
im Jahr 2021
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschlussziffer 2
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt
gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung
für das Jahr 2021 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des
Haushaltsplanes 2021 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem
Haupt, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung
unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten und der sich aus den
ergänzenden Beschlüssen unter Ziffer 1 ergebenen Änderungen.
Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das
Haushaltsjahr 2021
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine
im Rahmen der Delegierung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW mit Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die
Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem |
|
Gesamtbetrag der Erträge auf |
228.913.325 EUR |
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
229.757.214 EUR |
im Finanzplan mit dem |
|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden |
|
Verwaltungstätigkeit auf |
202.272.565 EUR |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden |
|
Verwaltungstätigkeit
auf |
213.264.060 EUR |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf |
31.806.508 EUR |
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf |
69.718.504 EUR |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
37.620.000 EUR |
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
2.961.000
EUR |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf
37.620.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf
43.062.500 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan
auf
843.889 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
25.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2021 gemäß der Hebe-satzsatzung vom
18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 600 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v. H.
Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische
Bedeutung.
§ 7
Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst
dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen
Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.
§ 8
Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw)
angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer
Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppe.
Beschlussziffer 3
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine
beschließt im Rahmen der Delegierung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen