Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6

Herr Krümpel informiert über einen haushaltsrelevanten Antrag zu Raumluftfiltern für Schulen. Um im weiteren Prozess handlungsfähig zu sein, müssten in den Haushaltsplan für 2021 investive Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro veranschlagt werden. Sollte im weiteren politischen Prozess die Anschaffung beschlossen werden, müssten die Folgekosten für die Raumluftfilter im nächsten Haushalt veranschlagt werden.

 

Herr Brunsch fragt, ob mit den Mitteln auch Raumluftfilter für Kitas angeschafft werden können.

 

Herr Krümpel antwortet, dass über die Anschaffung entsprechender Geräte für Kitas mit den Trägern gesprochen werden müsse. Eine Anschaffung durch die Stadt wären Transferaufwendungen, die im Haushaltsplan zu veranschlagen wären.

 

Herr Hachmann stellt nochmals klar, dass es bei diesem Beschluss darum gehe, die Handlungsfähigkeit herzustellen. Ein abschließender Beschluss über die Anschaffung habe durch die zuständigen Fachausschüsse zu erfolgen.

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW folgende Beschlüsse:

 

Beschlussziffer 1

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt folgende Änderungen:

            Fachbereich 8, Produktgruppe 850 Bereitstellung schulischer Einrichtungen,
            Investitionsplan,
            Berichtszeile 26  Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
            Anlagevermögen:
            Anschaffung von Luftfiltern für Schulen um 1.300.000 EUR auf 2.226.709 EUR
            im Jahr 2021


            Sonderbereich 9, Produktgruppe 9010 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft,  
            Investitionsplan,
            Berichtszeile 33 Aufnahme und Rückflüsse Investitionskredite und wirtschaftlich
            gleichkommende Rechtsverhältnisse:
            Aufnahme von Investitionskrediten um 1.300.000 EUR auf 37.620.000 EUR
            im Jahr 2021

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

Beschlussziffer 2

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2021 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2021 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten und der sich aus den ergänzenden Beschlüssen unter Ziffer 1 ergebenen Änderungen.

 

Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Haupt-,  Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine im Rahmen der Delegierung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW mit Beschluss vom

                        folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit dem

 

Gesamtbetrag der Erträge auf

228.913.325 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

229.757.214 EUR

 

im Finanzplan mit dem

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

 

Verwaltungstätigkeit auf

202.272.565 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

 

Verwaltungstätigkeit auf

213.264.060 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

31.806.508 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

69.718.504 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

37.620.000 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.961.000 EUR

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

37.620.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsaus­zahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

43.062.500 EUR

festgesetzt.

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan auf

843.889 EUR

festgesetzt.

§5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

25.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2021 gemäß der Hebe-satzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:

 

    1. Grundsteuer               

          1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A) auf                                                                                    440 v. H.

          1.2  für die Grundstücke

          (Grundsteuer B) auf                                                                                    600 v. H.

 

    2. Gewerbesteuer auf                                                                                      430 v. H.

Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.

§ 7

Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.

§ 8

Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.

 

Beschlussziffer 3

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt im Rahmen der Delegierung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).

 

 


Abstimmungsergebnis:              16 Ja-Stimmen

                                                       6 Nein-Stimmen