Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass die Tabelle 1 des Berichts nicht mehr aktuell sei. Eine aktuelle Fassung werde der Niederschrift beigefügt (Anlage 1). Des Weiteren weist er auf Entwicklungen und Tendenzen insbesondere in den Bereichen „Technische Verwaltung“, „Sozial- und Erziehungsdienste“ und „Feuerwehrtechnischer Dienst“ sowie auf das „Nachwuchsförderungskonzept“ und das „Mentoring im Münsterland“ hin.

 

Anschließend gibt die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rheine, Frau Monika Hoelzel, die als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügte Stellungnahme ab.

 

Herr Bems spricht sich für die Einrichtung eines Arbeitsgremiums aus und zeigt sich selbstkritisch bezüglich der paritätischen Besetzung der technischen Ausschüsse.

 

Frau Floyd-Wenke merkt an, dass der Vortrag nicht zum Bericht passe. Im Bericht sei festgestellt worden, dass kein Handlungsbedarf bestehe.

 

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass sich der Bericht auf die Stadtverwaltung beziehe. Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten sei offensichtlich eher als gesamtgesellschaftliche Kritik zu verstehen.

 

Herr Grimberg ergänzt, dass der vorgelegte Zwischenbericht zu den beschlossenen Zielsetzungen abgegeben wurde und es sich bei dem Gleichstellungsplan um ein verwaltungsinternes Instrument handele.

 

Frau Overesch weist darauf hin, dass zur Gleichstellung u. a. auch die Themen Generationengerechtigkeit, Homosexualität und Diversity gehören. Sie regt an, sich innerhalb der Fraktionen erstmals mit den Themen zu befassen und anschließend in einen Austausch zu gehen.

 

Frau Friedrich plädiert für eine intensive Diskussion über die notwendigen Maßnahmen. Ihrer Ansicht nach reichen die aktuellen Stellenanteile der Gleichstellungsstelle für eine 80.000 Einwohner-Stadt nicht aus.

 

Herr Weßling äußert sich kritisch darüber, dass der Antrag zur Einrichtung eines eigenen Gremiums abgelehnt wurde. Er sieht Nachholbedarf und verweist auf die skandinavischen Länder.

 

 


Beschluss:

 

Der Bericht zum Ausführungsstand des Gleichstellungsplanes für die Stadt Rheine 2018 – 2023 wird in der Fassung zur Kenntnis genommen, wie er der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.