Mehrere Bürgerinnen und Bürger melden sich zur Thematik der Raumlüfter an Schulen zu Wort.

 

Ein Bürger der Stadt Rheine stellt folgende Fragen:

1. Welche Lüftermodelle sind derzeit probeweise an den Schulen im Einsatz?

2. Handelt es sich um die Modelle verschiedener Hersteller/-innen?

3. Was erhofft sich die Stadt  Rheine für Erkenntnisse von diesem Testlauf?

 

Herr Gausmann verweist auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen, wonach die Nennung konkreter Hersteller/-innen nicht möglich sei. Es werde jedoch nur ein Gerätetyp getestet. Ziel sei hier, auf objektiver Ebene eine Dezibel-Messung vorzunehmen und auf subjektiver Ebene das tatsächliche Geräuscherleben festzustellen.

 

Die Sitzung wird unterbrochen. Während dieser Sitzungsunterbrechung stellt eine Bürgerin, die gleichzeitig in einem Schulgremium vertreten ist aber nicht in Rheine wohnt, folgende Fragen:

  1. Wird die Ausschreibung von Raumlüftern derzeit bereits vorbereitet?
  2. Werden hierbei die besonderen Bedarfe hörgeschädigter Kinder hinsichtlich der Lautstärke der Lüftungsgeräte berücksichtigt?
  3. Auf welcher fachlichen Grundlage erfolgt eine Beschaffung?

 

Herr Gausmann informiert, dass sich derzeit der notwendige rechtliche Rahmen für eine Ausschreibung in Klärung befände. Die Bedarfe hörgeschädigter Kinder würden bei der Beschaffung jedoch besondere Beachtung finden. Weiterhin werde die Stadt Rheine bei Bedarf externe Fachleute beteiligen.

 

Die Sitzung wird hiernach fortgesetzt.

 

Eine Bürgerin der Stadt Rheine stellt daraufhin folgende Fragen:

  1. Ist eine Verkürzung der Vergabefristen für Raumlüfter denkbar?
  2. Wie läuft ein möglicher Dringlichkeitsbeschluss des Schulausschusses ab?

 

Herr Gausmann erläutert daraufhin in Kürze den Ablauf eines möglichen Dringlichkeitsbeschlusses und teilt mit, dass sich die Ausschreibungsfristen derzeit noch in Klärung befänden.

 

Eine Bürgerin der Stadt Rheine stellt die folgende Frage:

  1. Auf welchem Wege könnte eine grundsätzliche Beteiligung von Elternpflegschaften im Schulausschuss stattfinden?

 

Herr Gausmann befürwortet einen Zusammenschluss der Eltern auf Stadtebene. Er sagt zu, diese Anfrage intern zur Klärung mitzunehmen, da dies ggfls. einen Beschluss des Rates voraussetze.

 

Ein Bürger der Stadt Rheine stellt die folgenden Fragen:

  1. Ist es ausgeschlossen, dass die Paul-Gerhardt-Schule an der Meisenstraße teilweise in mobile Raumsysteme ausgelagert werden muss?
  2. Wie wird eine Nachverfolgbarkeit beim Bustransfer der Kinder der Paul-Gerhardt-Schule bis zur Meisenstraße sichergestellt, wenn den Kindern keine festen Sitzplätze zugeordnet sind?
  3. In welchem Umfang würde bei einem Infektionsfall im Bus eine Quarantäne verhängt werden?

 

Herr Gausmann weist darauf hin, dass man sich mit der Waldorfschule hinsichtlich der Raumnutzung an der Meisenstraße derzeit in Abstimmungen befinde. Der Vorschlag der Verwaltung sähe hier jedoch keine Nutzung von mobilen Raumsystemen für die Paul-Gerhardt-Schule vor.

Frau Gehrke erläutert ergänzend, dass die Kinder beim Bustransfer in Bezugsgruppen platziert würden und die Nachverfolgbarkeit hier über Anwesenheitslisten sichergestellt sei. In welchem Umfang eine potenzielle Quarantäne verhängt würde, ließe sich dabei nicht pauschal beantworten. Dies sei eine Einzelfallentscheidung des Gesundheitsamtes.