Herr Kleene erklärt, dass es ihm um die Kosten für den Ausbau der Schorlemer- und Aloysiusstraße gehe und die Anlieger dort alle schon sehr lange wohnen. Er sei vielen Anwohnern angesprochen worden, die ihm signalisiert haben, dass sie über den Ausbau der Straßen nicht begeistert seien. Er  möchte in Bezug auf die Aloysiusstraße wissen, mit wieviel Kosten die Anlieger rechnen müssen.

 

Herr Roling erklärt, dass die Erschließungskosten von der Bauverwaltung ermittelt werden und in Abhängigkeit zum Abrechnungsgebiet, Ausschreibungsergebnis und Rechtsgrundlage u.a. stehe. Erst wenn die Ausschreibungskosten feststehen, können die Erschließungskosten ermittelt werden.

 

Herr Dr. Vennekötter ergänzt, dass es ein Jahr vor Beginn der Maßnahme ein Informationsschreiben mit geschätzten Kosten für die Anwohner gebe, mit was für einer Belastung sie zu rechnen haben. Die Zahlen können natürlich erst konkretisiert werden, wenn das Ausschreibungsergebnis feststehe.

 

Herr Schaper erklärt, dass er davon ausgehe, dass im Baugebiet Eschendorfer Aue viele junge Familien vl. schon mit Kindern einziehen werden. Er sehe auf dem Plan keine Möglichkeiten für Straßenquerungen, die in Richtung Kindergarten,  Südeschschule und Aloysiussschule gehen. Er möchte frühzeitig solchen Gefahrenquellen entgegenwirken.

 

Herr Roling erklärt, dass man zwischen Gravenhorsterstraße und Surenburgstraße eine Querungshilfe eingeplant habe. Weiter weist er darauf hin, dass im südlichen Bereich in der Grünanlage ein Weg mit einer Querung vorgesehen sei. Man werde sich die Abstände der Querungshilfen noch einmal ansehen.

 

Herr Nagelschmidt regt an, den ganzen inneren Bereich als Fahrradstraße auszuweisen und somit eine Fahrradstraßenzone mit max. 30 km/h  zu erhalten.

 

Herr Roling erklärt, dass Fahrradstraßen an den Stellen einrichtet werden, wo der Fahrradfahrer auch schwerpunktmäßig fahren soll. Er weist darauf hin, dass man im Grünzug schon einen Radweg geplant habe, der auch entsprechend angenommen werden soll. Somit müsse die Straße als Radweg gar nicht genutzt werden.

 

Herr Christian Jansen erklärt, dass er die Anregung von Herrn Nagelschmidt unterstütze und die rechtliche Grundlage auf einer Fahrradstraße natürlich eine andere sei als auf einer normalen Straße. Zwar haben die Pkws genauso das Recht auf einer Fahrradstraße zu fahren, die Grundlage hierfür sei aber eine andere, so dass der Pkw-Fahrer mehr Rücksicht auf den Fahrradfahrer zu nehmen hat.

 

Frau Schauer erklärt, dass dies eine straßenverkehrsbehördliche Entscheidung sei und Herr Elbers dies zur weiteren Bearbeitung mitnehmen werde. Man werde sehen müsse, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Fahrradstraße gegeben seien, was aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Auswirkung auf die Beschlussfassung habe. 

 

Herr Brauer erklärt, dass er die Auffassung von Frau Schauer nicht teile. Man beschließe heute die Offenlage, wobei die Fahrradstraße nicht geplant sei und nur beruhigte Zonen enthalten seien. Herr Brauer ist der Meinung, dass die Frage der Fahrradstraße vor dem Beschluss der Offenlage geklärt werden müsse.

 

Frau Schauer erklärt, dass man im Moment die Ausbaumerkmale und keine Beschilderung beschließe. Der Bauausschuss könne hierüber nicht beschließen, da es sich hier um eine straßenbehördliche Anordnung handle.

 

Herr Roling weist darauf hin, dass die geplante Straßenbreite auch für eine Fahrradstraße geeignet sei.

 

Weiter weist Herr Brauer drauf hin, dass die Querungshilfen, über die man vorab gesprochen habe, nicht im Plan enthalten seien. Diese müsse im Beschluss mit enthalten sein.

 

Herr Roling erklärt, dass man den Plan in Bezug auf die Querungshilfen noch einmal abändern werde und diesen dann zur Offenlage freizugeben.

 

Herr Schaper möchte wissen, wie die Querungshilfe aussehen würde.

 

Herr Roling erklärt, dass die Straße sehr schmal sei und 3,75 m zu überqueren seien. Aus seiner Sicht sei eine einfache Querungshilfe mit taktilen Elementen ausreichend, wobei er dann aber keinen zusätzlichen Zebrastreifen sehe.

 

Frau Schauer weist darauf hin, dass ein Zebrastreifen, der zu wenig von den Schülern genutzt werde, gefährlich sei, da die Aufmerksamkeit der Pkw-Fahrer wegen geringer Nutzung nachlasse. Die Kinder werden sich aber weiterhin auf den Zebrastreifen verlassen. Hierzu gebe es Untersuchungen die dies festgestellt haben. Sie erklärt, dass diese Art z. B. in der Innenstadt Sinn mache, da hier die Frequenz der Benutzung höher sei. Sie schlägt vor, die zwei neuen Querungshilfen mündlich zu beschreiben und in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen.

 

Herr Beckmann möchte von Herrn Elbers wissen, ob es Kontrollmöglichkeiten für verkehrsberuhigte Zonen gebe, da man hier die Sicherheit benötige.

 

Herr Elbers erklärt, dass man grundsätzlich erst einmal die Möglichkeit habe, Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen, es aber in verkehrsberuhigten Bereichen schwierig sei. In verkehrsberuhigten Bereichen könne eine Überwachung  zum einen durch bauliche Gegebenheiten nicht möglich sein, zum anderen aber gebe es Rechtsprechungen, die eine Überwachung bei Schrittgeschwindigkeiten untersagen.

 

Frau Schauer erklärt, dass der Beschluss um 2 Querungshilfen im nördlichen und südlichen Bereich der Aloysiusstraße ergänzt werden soll.

 

 

 

 

 


geänderter Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Entwurfsplanungen, die um zwei Querungshilfen im nördlichen und südlichen Bereich der Aloysiusstraße ergänzt werden, zur Kenntnis und beschließt deren Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5/Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus.

 

Die tatsächliche Durchführung der Offenlage wird in Abhängigkeit des Beschlusses zum Ausbau von Straßen im Zuge der Prioritätenliste zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, wenn 80 bis 90% der Grundstücke bebaut sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig