Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Roling fasst die Eckpunkte der Vorlage kurz zusammen. Man habe das Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt Straßenbeleuchtung - vor dem Hintergrund erstellt, Straßenbeleuchtungsprojekte aus dem Bereich des KAG zu generieren. Er weist darauf hin, dass diese Beleuchtungsprojekte teilweise auch beitragspflichtig seien. Er erklärt, dass der Fördergeber für diese Projekte die Beiträge mit einer 50 %-igen Förderung unterstütze, hierfür allerdings auch ein Straßen- und Wegekonzept in Richtung Beleuchtung fordere.

 

Herr Kleene frage sich, wie hoch die Kosten für die Anlieger seien,  wenn z. B. in der Surenburgstraße die Peitschenleuchten ausgetauscht und ausgebessert werden.

 

Herr Roling erklärt zum Verfahren, dass die Abrechnungsgebiete von der Bauverwaltung gebildet und die Kosten dann entsprechend umgelegt werden, wobei die zu zahlenden Beiträge in Abhängigkeit zur jeweiligen Maßnahme stehen.

 

Herr Dr. Vennekötter bietet an, aus den Beleuchtungskosten der vergangenen Jahre einen Durchschnittswert zu bilden, damit man ein Gefühl für die Kosten entwickeln könne. Die Beiträge für die Anlieger fallen weitaus niedriger aus, da anstatt eines kompletten Straßenausbaus nur Beiträge für die erneuerte Straßenbeleuchtung  anfallen. Er erklärt, dass man eine pauschale Antwort bezüglich der Kosten somit nicht geben könne, da sich die Abrechnungsgebiete, die Straßen, die Kategorien und welche Prozentsätze bezahlt werden müssen, bei jeder Maßnahme unterscheiden.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt das vorgelegte Straßen- und Wegekonzept –Abschnitt Straßenbeleuchtung- für die Stadt Rheine.

Über das Beteiligungsverfahren gemäß § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) wird bei Maßnahmen, für die Straßenbaubeiträge nach dem KAG erhoben werden, im Zuge des Beschlusses der jährlichen Maßnahmenliste entschieden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig