Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NRW - GV NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.    An den Kleingärten III

     von An den Kleingärten 1 a / 1 b bis An den Kleingärten 19

 

2. Anna-Louisa-Karsch-Ring

 

3. Gisèle-Freund-Straße (von Sutrumer Straße bis einschl. nördl. Wendehammer) mit Stichweg

 

4. Hildegard-von-Bingen-Straße von Sutrumer Straße bis Gisèle-Freund-Straße

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig