Sitzung: 25.03.2021 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 133/21
Beschluss:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss
zu fassen:
Folgende Straßen werden gemäß §
6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.
September 1995 (StrWG NRW - GV NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für
den öffentlichen Verkehr gewidmet:
1.
An den
Kleingärten III
von An den
Kleingärten 1 a / 1 b bis An den Kleingärten 19
2. Anna-Louisa-Karsch-Ring
3. Gisèle-Freund-Straße (von Sutrumer Straße bis
einschl. nördl. Wendehammer) mit Stichweg
4. Hildegard-von-Bingen-Straße von Sutrumer Straße bis
Gisèle-Freund-Straße
Die Straßen erhalten die
Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und
Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und
Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser
Widmungsverfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig