Beratungsergebnis: abgesetzt

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

 

 

 


Beschluss:

 

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgende Punkte:

 

1.      Ermittlung des Ist-Zustand der Elektromobilität in Rheine

2.       Entwicklung eines „Masterplan Elektromobilität“ unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt

3.      Prüfung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen entsprechend des Antrages im Rahmen der Erstellung eines „Masterplan Elektromobilität“

4.      Einplanung von Haushaltsmitteln zur Förderung der E-Mobilität für die kommenden Jahre

Alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung in Kooperation mit der EWR einen Förderantrag für einen „Masterplan Elektromobiltät“  mit folgenden Schwerpunktthemen zu stellen und bei Bewilligung auf den Weg zu geben:

1.      Ermittlung des Ist-Zustandes zur Elektromobilität

2.      Gemeinsame Erstellung eines Masterplans Elektromobilität mit der EWR unter Öffentlichkeitsbeteiligung

3.      Überprüfung im Zuge des Masterplans Elektromobilität, ob eine Umsetzung der im Antrag der SPD aufgeführten Maßnahmen möglich ist

Sollte eine Förderung nicht möglich sein, ist der Bau- und Mobilitätsauschuss zu informieren und mit einer Kostenschätzung erneut zu beteiligen.

 

 

Begründung:

siehe Antrag „SPD“ (Anlage 1)

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

I.             Zusammenfassende Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlussvorschlägen 1-3

 

Die Stadt Rheine ist Klimaschutzkommune und hat sich, basierend auf dem Masterplan 100% Klimaschutz langfristige Klimaschutzziele gesetzt. Sie strebt an, auf dem gesamten Stadtgebiet bis zum Jahr 2050, die Treibhausgase um 95% und die Endenergie um 50% gegenüber 1990 zu reduzieren. Um dieses engagierte Ziel zu erreichen, ist es wichtig in allen Sektoren klimaschützende Technologien voranzutreiben. Daher ist mit der EWR (Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH) abgestimmt worden, dass gemeinsam mit der Stadt Rheine ein Masterplan E-Mobilität aufgestellt werden soll.

Der Masterplan soll die im Antrag der SPD aufgeführten Maßnahmen prüfen, ob eine Umsetzung möglich ist. Bei der Erstellung des Masterplanes Elektromobilität wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, um auch für mehr Akzeptanz werben zu können. In der Grundstruktur des Masterplanes werden folgende Themenblöcke bearbeitet:

 

A)   Ermittlung des Ist-Zustands der Elektromobilität in Rheine

 

Als Grundlage zum Aufbau des Masterplanes gilt es, zunächst den Bestand zu erfassen, auf dessen Basis weitere Ausarbeitungen erfolgen werden.

 

B)   Ermittlung der Ladebedarfe im Gebiet der Stadt Rheine

 

Auf Basis verschiedener Entwicklungsszenarien soll der Bedarf an privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur in Rheine bis zum Jahr 2030 ermittelt werden. Im Fokus des Masterplans E-Mobilität steht der Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur, da die Stadt Rheine dessen Erfüllung wesentlich steuern kann. Seitens der EWR wird aber auch der Bedarf an privater/gewerblicher Ladeinfrastruktur in dem Konzept mitbetrachtet, da aus Sicht der EWR die Relevanz gerade im ländlichen Bereich durchaus gegeben ist, wie die Studie der nationalen Plattform der Mobilität (NPM) mit dem Ergebnis belegt, dass allein im privaten Bereich 60-85% der zukünftigen Ladevorgänge stattfinden. Diese Entwicklung birgt durchaus Potenzial für die Bereitstellung der notwendigen Netzinfrastruktur und für das Angebot von darauf aufbauenden Geschäftsmodellen im privaten und gewerblichen Bereich.

 

C)   Identifikation bzw. Ableitung möglicher Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur und deren Leistungsmerkmale

 

Ziel ist es, eine stadträumlich differenzierte Analyse durchzuführen und eine Karte zu entwickeln, die den zukünftigen Ladebedarf (Umfang und Ladeleistung) in den verschiedenen Stadtteilen und Wohngebieten der Stadt aufzeigt. Die Basis hierfür stellen sozio-ökonomische und soziodemografische Daten dar, d.h. z. B. wo wohnen „elektromobilitätsaffine“ Bürger, wo sind Supermärkte, Parkplätze, Parkhäuser und Hauptverkehrswege, etc. Die Ableitung der Standorte erfolgt unter Berücksichtigung der dafür vorhandenen und geplanten Stromnetzkapazitäten in Kombination mit den dazu notwendigen räumlichen Örtlichkeiten.

 

D)   Aufstellung eines wirtschaftlichen Betriebskonzepts

 

Für die ermittelten Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktureinrichtungen werden die Investitionskosten und sonstige wirtschaftliche Rahmenparameter ermittelt, um daraus einen Business Case für ein Betriebskonzept bzw. Geschäftsmodell zu entwickeln.

 

E)   Ergänzung um weitere Aspekte zur Förderung der E-Mobilität in der Stadt Rheine

 

Es werden Vorschläge erarbeitet, welche zusätzlichen Dienstleistungen (z. B. E-Carsharing, Mobility-On-Demand) im Zusammenhang mit dem Thema E-Mobilität wirtschaftlich angeboten werden können, um die weitere Entwicklung der E-Mobilität zu fördern.

Neben den Dienstleistungen wird auch ermittelt, welche Möglichkeiten die Kommune hat, im Rahmen des Bauordnungsverfahrens auf Grundstücken oder in Objekten die Installation von Ladeeinrichtungen vorzuschreiben.

 

 

 

II.           Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlussvorschlag 4:

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 14.12.2020 eine neue Förderrichtlinie für die batterieelektrische Mobilität verabschiedet. Hierüber sollen auch kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte gefördert werden, deren Inhalte von allgemeinen Analysen des Potenzials von Elektromobilität bis hin zu speziellen und auf den Anwendungsfalls zugeschnittenen Umsetzungskonzepten und -studien reichen können. Sofern die Förderrichtlinien es zulassen, soll nach Möglichkeit ein Förderantrag für die Erstellung des Masterplans gestellt werden. Hierzu soll, sobald der Förderaufruf veröffentlich worden ist, gemeinsam mit der EWR abgestimmt werden, ob die zu betrachtenden Themenblöcke den Förderrichtlinien entsprechen und über wen sinnvoller Weise der Förderantrag gestellt wird.

Der im möglichen Förderungsfall erforderliche Eigenanteil wird von der EWR übernommen. Daher ist die Einplanung von Haushaltsmitteln beider Stadt Rheine nicht erforderlich.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: