Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/1020

 

Herr Niehues merkt an, dass eine Einbeziehung des Baumarktes und der Gaststätte in die Planungen, grundsätzlich richtig sei. Sollten die Eigentümer jedoch Einwände haben, müsste die Planung entsprechend abgeändert werde. Für die weitere Entwicklung sollte die Diskussion mit den Eigentümern abgewartet werden. In die Diskussion mit einbezogen werden müssen die mögliche Nutzungsarten der Flächen und die Geschossigkeit der Gebäude.

 

Herr Löcken ergänzt, dass auch die SPD-Fraktion für die Einbeziehung des Baumarktes und der Gaststätte sei, jedoch nur mit Zustimmung der Eigentümer.

 

Herr Löcken fragt nach, ob bei der Straßenplanung Fuß- und Radwege geplant seien.

 

Herr Winnemöller gibt zu bedenken, dass nach dem Krieg nur der als Rheine R bekannte Teil wieder aufgebaut wurde. Das weitere Gelände Richtung Hauenhorst wurde nicht so intensiv genutzt so dass dort noch versteckte Kampfmittel oder Blindgänger vorhanden seien könnten.

 

Herr Winnemöller fragt weiter nach, ob die Bahn sich an der Entwicklung des Bahnhoftunnels beteilige.

 

Herr Schröer antwortet, dass Radwege an den Straßen innerhalb des Gebietes nicht geplant seien. Bezüglich der zeitlichen Abwicklung des Bahnhoftunnels muss das notwendige bahnrechtliche Genehmigungsverfahren abgewartet werden. Das werde ca. 1 Jahr dauern. Die Deutsche Bahn beteiligt sich nur mit der Installation der Aufzüge an der Tunnelentwicklung. Er führt weiter aus, dass die Altlasten im Detail in einem Gutachten dargestellt wurden. Bezüglich der Kosten für die Entsorgung der Altlasten werde zurzeit noch mit der Bahn verhandelt.

 

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge/Bahnanlage" in "gewerbliche Baufläche" bzw. in „Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszuge/örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße“ und in „Gemischte Baufläche/Mischgebiet“ sowie von „Gemischte Baufläche/Mischgebiet“ in „gewerbliche Baufläche“.

 

Der räumliche Bereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:  durch die Südseite der Bahnhofstraße,

im Osten:    durch Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG,

im Süden:    durch die nördliche Grenze des Flurstücks 315 in Flur 115, Gemarkung Rheine Stadt

im Westen:  durch die Ostseite der Lindenstraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße", eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Richtlinien; d.h. öffentl. Bürgerversammlung und anschl. 3-wöchige Anhörung, durchzuführen ist. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig