Herr van  Wüllen führt in die Vorlage ein und merkt an, dass anders als bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Offenlage keine Einwendungen aus der Öffentlichkeit fristgerecht eingegangen seien. Nach Ablauf der Frist habe es eine Einwendung eines direkt angrenzenden Anwohners gegeben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Einwendung in den Abwägungsprozess aufzunehmen und hat eine entsprechende Ergänzungsvorlage erstellt.

 

Herr Hundrup erklärt, dass er bereits vor der Wahl 2020 vor Ort gewesen sei und mit den Anwohnern gesprochen habe. Viele seien frustriert und haben sich daher nicht mehr beteiligt. Ein Streitpunkt sei immer noch der Wendehammer. Daher werde seine Fraktion den Beschluss ablehnen.

 

Herr Bems erklärt ebenfalls, dass seine Fraktion ablehnen werde. Zumindest hätte man sich an der Stelle des Wendehammers eine Abpollerung gewünscht.

 

Herr Wisselmann erklärt, dass er gegen den Beschluss stimmen werde.

 

Herr Doerenkamp macht deutlich, dass sich dieser Bereich für eine Innenverdichtung anbiete. Er führt weiter aus, dass sich Rheine im Wachstum befinde und daher werde Wohnraum benötigt. Das Grundstück der ehemaligen Soccerhalle biete sich für eine Innenverdichtung an. Wie überall auf dem Stadtgebiet, sind auch hier die Anwohner bezüglich der Parkraumdichte sehr kritisch. Aber bei genauerer Betrachtung sei festzustellen, dass der öffentliche Parkraum zurzeit von den Anwohnern selbst belegt werde.

Herr Doerenkamp kann die Frustration der Anwohner verstehen, dennoch müsse die Politik die gesamtstädtische Entwicklung im Blick haben und dieses Projekt sei gut geeignet, daher werde seine Fraktion zustimmen. 

 

 


Beschluss:

 

I.    Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1a und 1c).

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         8 Nein Stimmen

                                                         13 Ja Stimmen

 

II.   Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 1b) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1a und 1c) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         8 Nein Stimmen

                                                         13 Ja Stimmen

 

III.  Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 346, Kennwort: "Wohnquartier Anne-Frank-Straße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         8 Nein Stimmen

                                                         13 Ja Stimmen