Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/1810

 

Herr Schröer erläutert, dass der Bebauungsplan oder Teilflächen des Bebauungsplanes gemäß § 9 (2) Baugesetzbuch erst, nach erfolgter Freistellung von der Widmung, als Bahnfläche Rechtskraft erhält.

 


Beschluss:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 308, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

 

Der räumliche Bereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

 

im Norden:  durch die Südseite der Bahnhofstraße,

im Osten:    durch Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG,

im Süden:    durch die nördliche Grenze des Flurstücks 315 in Flur 115, Gemarkung Rheine Stadt

im Westen:  durch die Ostseite der Lindenstraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 308, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Richtlinien; d.h. öffentl. Bürgerversammlung und anschl. 3-wöchige Anhörung, durchzuführen ist. Während der Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig