Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

I/B/2400

 

Frau Lietmeyer enthält sich wegen Befangenheit der Abstimmung.

 

 

 


Beschluss:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

2.1    RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz Prollstr. 1, 48529 Nordhorn;

          Stellungnahme vom 13. August 2008

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die angesprochene Trasse ist nachrichtlich in den Änderungsentwurf übernommen worden. Sie verläuft innerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche, sodass die Zugänglichkeit für Reparaturen oder Erneuerungen grundsätzlich gewährleistet ist. Die Beachtung des angesprochenen Merkblattes für Baumstandorte kann aufgrund der Lage im öffentlichen Verkehrsraum durch die Stadt Rheine zugesichert werden, sofern eine Begrünung der Mühlenstraße anstehen sollte.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2    Bischöfliches Generalvikariat, 48135 Münster

          Stellungnahme vom 24. Juli 2008

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die im angesprochenen Bereich vorgesehenen baulichen Veränderungen sind verwaltungsseitig mit dem ausführenden Architekturbüro erörtert worden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die bisher vorgesehenen baulichen Maßnahmen mit den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar sind, der entsprechende Bauantrag für das Gebäude An der Stadtkirche 7 ist zwischenzeitlich gestellt worden und aus planungsrechtlicher Sicht positiv beschieden worden.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass grundsätzlich keine Anregungen vorgetragen werden und gegen die Aufgabe der bebaubaren Fläche keine Einwände erhoben werden. Die angedachte Errichtung von Garagen ist auch außerhalb von überbaubaren Flächen planungsrechtlich zulässig.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

 

2.3       Deutsche Telekom Netzproduktion, Technische Infrastruktur Niederlassung, 48431 Rheine;

 

          Stellungnahme vom 29. August 2008

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Schreiben vom29. August 2008

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ggf. bei aufgrund von höheren Geschoßflächenzahlen entstehender höherverdichteter Bebauung die vorhandenen Telekommunikationsanlagen verstärkt werden müssen. Die öffentlichen Straßenräume sind so dimensioniert, dass weitere Leitungstrassen erstellt werden können.

 

Schreiben vom 25. März 2008

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen. Bei den angesprochenen Telekommunikationsanlagen handelt es sich um die Leitungen zum Anschluss der ehemaligen Stadtbücherei an das Telefonnetz bzw. zur Übermittlung von Daten. Es ist davon auszugehen, dass auch die neuen Nutzer des Gebäudes entsprechende Anschlüsse benötigen. Darüber hinaus verfügt der abzuschließende Kaufvertrag zwischen der Stadt Rheine und dem zukünftigen Eigentümer des „Sträterschen Hauses“ einschließlich Vorplatz über eine Generalklausel, die die Möglichkeit der Einräumung von Grunddienstbarkeiten u.a. für Leitungstrassen enthält. Eine zusätzliche planungsrechtliche Sicherung der Leitungen ist deshalb nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.4    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr.109/08) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom24. Juni 2008 (GV. NRW S. 514)

wird die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 e, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig