Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Ortel dankt der Verwaltung in Namen der UWG-Fraktion für das zeitnahe Voranbringen der Beschaffung der Luftfiltergeräte. Der Hinweis, die Erkenntnisse des Umweltbundesamtes bei weiteren Beschaffungen zu berücksichtigen, sei dabei ernst zu nehmen. Diesbezüglich stellt er den Antrag, den Beschlussvorschlag um einen Punkt 5 zu erweitern. Dieser solle lauten:

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Leistungsverzeichnis den jeweils gültigen Richtlinien und Empfehlungen des Umweltbundesamtes anzupassen.  

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen und der Beschlussvorschlag daraufhin ergänzt.

 

Herr Krage fragt an, wie sicher es sei, dass die erste Ausschreibung von Luftfiltergeräten nicht doch den Schwellenwert der Vergabeverordnung überschreite.

 

Herr Gausmann informiert, dass hier im Vorfeld eine Markterkundung gelaufen sei und man einen Puffer gelassen habe, um eine Unterschreitung des Schwellenwertes abzusichern.

 

Herr Mollen stellt verschiedene Faktoren heraus, die eine Verzögerung des Beschaffungsverfahrens bewirken könnten. Konkret fragt er für den Fall an, das der über Kopart ausgeschriebene Rahmenvertrag für die Stadt Rheine nicht nutzbar sei. Er erkundigt sich, ob dann ein städtischer Rahmenvertrag ebenfalls bereits am dem 01.05.2021 greife. Weiterhin stelle sich die Frage, ob für die bauliche Vorbereitung der Klassenräumlichkeiten bereits alles vorbereitet sei, sodass die Infrastruktur für die Lüftungsgeräte vorhanden sei, sobald diese geliefert würden. Zuletzt sei zu klären, ob die Räume für die Abschlussprüfungen priorisiert mit Geräten ausgestattet würden.

 

Herr Gausmann stellt dar, dass wenn die Stadt Rheine nicht auf den Kopart-Rahmenvertrag zurückgreifen würde, bereits ein städtischer Rahmenvertrag vorbereitet sei. Dieser müsse jedoch dann erst ausgeschrieben werden, sodass mit einer Beschaffung in diesem Szenario abweichend zum 01.06.2021 begonnen werden könnte.  Eine zeitgleiche Ausschreibung eines Rahmenvertrages, auf den dann nicht zurückgegriffen werde, würde die Stadt Rheine in unnötige, finanzielle Verpflichtungen bringen.

Die Klassenräume würden in jedem Fall zügig baulich ertüchtigt werden.

Abschließend greift Herr Gausmann das Thema der Abiturprüfungen auf. Diese würden ab dem 23.04.2021 geschrieben werden. Zu diesem Zeitpunkt sei eine Lieferung der Geräte jedoch noch nicht erfolgt. Die Prüfungen würden jedoch in den größten Schulräumlichkeiten durchgeführt werden und in den Schulen, in denen derzeit Leihgeräte vorhanden seien, könnten diese Geräte dann sicherlich speziell in den Prüfungsräumen aufgestellt werden.

 

Frau Reinke regt an, nach der Beschaffung eine Evaluation vorzunehmen. Hiermit solle eine ordnungsgemäße Einstellung und Wartung der Geräte sichergestellt werden und geprüft werden, ob ggfls. doch Extraapparate für Hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler beschafft werden müssten. Weiterhin müsste sich auch der Jugendhilfeausschuss mit einer Beschaffung von Lüftungsgeräten für den Kita-Bereich befassen.

 

Frau Stockel empfiehlt, wie die SPD bereits in der Vergangenheit angemerkt habe, bei Neubauten an Schulen die Installation von gebäudeintegrierten Luftfilteranlagen mitzuplanen.

 

Herr Gausmann sagt hierfür eine Vorlage für den Schulausschuss am 05.05.2021 zu. Auf Rückfrage von Herrn Wilp informiert Herr Gausmann, dass gegenwärtig an Rheiner Schulen insgesamt 8 Klassenräume mit Lüftungsanlagen ausgestattet seien. Hierbei handele es sich um die neuen Räumlichkeiten an der Euregio-Gesamtschule. 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss beschließt:

 

1.        Im Rahmen der Direktvergabe werden Luftfilter für die in der Vorlage dargestellten Räumlichkeiten der Kategorie 0 und 1 beschafft.

2.        Als nächster Schritt sollen über den Rahmenvertrag der KoPart die Räumlichkeiten der Kategorie 2 (Räume mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern) ausgestattet werden.

3.        Sollte die Beschaffung über KoPart nicht möglich sein, weil die dort angebotenen Geräte nicht den technischen Anforderungen der aus der Direktvergabe vorgesehenen Geräte entsprechen, wird die Verwaltung beauftragt, einen eigenen Rahmenvertrag auszuschreiben.

4.        Über die Ausstattung der Räumlichkeiten nach Kategorie 3, 4 und 5 sind im Schulausschuss gesonderte Beschlüsse zu fassen, sobald Erfahrungen und Ergebnisse der Anschaffung aus den vorhergehenden Kategorisierungen ableitbar sind.

5.     Die Verwaltung wird beauftragt, das Leistungsverzeichnis den jeweils gültigen Richtlinien und Empfehlungen des Umweltbundesamtes anzupassen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig