Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Frau Schauer bedankt sich bei Herrn Dr. Kurz und Herrn Klein für die langjährige Tätigkeit und die Bereitschaft zur erneuten Berufung.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beruft im Rahmen der Delegierung auf Empfehlung des Bau- und Mobilitätsausschusses die ehrenamtlich Beauftragten gem. § 24 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)

 

Herrn Hartmut Klein                                    für die Baudenkmalpflege

Herrn Dr. Lothar Kurz                                  für die Bodendenkmalpflege

 

rückwirkend ab dem 01.06.2020 für weitere 5 Jahre.

 

Die ehrenamtlichen Beauftragten für die Denkmalpflege nehmen gleichzeitig die Aufgaben als sachverständige Bürger im Bau- und Mobilitätsausschuss wahr (§ 23 Abs. 2 Satz 3 DSchG NRW i. V. m. § 9 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Rheine).

 

Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der o. g. Beauftragten richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. Sie wird gewährt für die Dauer der Teilnahme an der Beratung der die Denkmalpflege betreffenden Tageordnungspunkte im Bauausschuss sowie für gutachterliche Tätigkeiten in Denkmalterminen.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig