Frau Dorothee Meinberg aus Rheine stellt folgende Fragen zur Vorlage Emsauenquartier Kümpers:

 

Frau Schauer erklärt, dass die Verwaltung während der Beratung der Vorlagen näher auf die Planunterlagen und Inhalte zum Emsauenquartier Kümpers eingehen werde. Die vorliegenden Unterlagen und ihre Darstellungsinhalte/-tiefen basieren auf den Vorgaben zum Grundsatzbeschluss der Entwicklung vom Dezember 2020, dem Ausschuss zunächst Grundlagen und wichtige Eckpunkte im Sinne einer Rahmenplanung in Varianten vorzulegen und diese für eine Erörterung in der Öffentlichkeit freizugeben.   Die Planungen sind selbstverständlich im weiteren Verfahren zu vertiefen und auszuarbeiten. Bei den vom Eigentümer/ Investor vorgelegten Plänen handelt es sich um Diskussionsgrundlagen, in denen zunächst mögliche Flächen- und Nutzungszonierungen vorgenommen wurden und erste Überlegungen zur verkehrlichen Erschließung eingeflossen sind. Das Thema von verkehrlichen Auswirkungen und Maßnahmen werde erst genauer untersucht, wenn die Planungen im Hinblick auf die Erschließung, Bebauung und Nutzungsdichte des Gebietes weiter konkretisiert werde. Bezüglich der vorhandenen Bäume werde eine Bestandsaufnahme und –dokumentation erfolgen, im Zuge derer auch die Qualitäten, und Erfordernisse der Grünstrukturen bewertet werden. .

 

Herr Christian Hansen, Rheine stellt folgende Fragen, ebenfalls zum Emsauenquartier Kümpers:

 

Herr Hansen erklärt, dass er am Listrupweg wohne und regt daher an, dass die Strecke nicht als Durchgangsstraße genutzt werde, sondern als Sackgasse geplant werde.

 

Weiter möchte er wissen, wieviel Fläche versiegelt werde und welche Flächen für die frei lebenden Tiere übrig bleiben, denn der Emsauenbereich sei derzeit sehr naturnah geprägt.

 

Frau Schauer antwortet, dass sie die Anregung für den Listrupweg im Rahmen der  Planungen behandelt werden. Weiter erläutert sie, dass nach derzeitigem Planungsstand die als Überschwemmungsgebiet festgelegten Flächen entlang der Ems – abgesehen von einer Rad-/Fußwegeführung – nicht für eine Bebauung vorgesehen sind. Gemäß den vorliegenden Unterlagen sei ihm Gebiet eine Bebauung und Versiegelung gemäß den Nutzungsvorgaben angedacht. Im Zuge der Planverfahren werden insbesondere auch verschiedene Fachbehörden beteiligt, deren Hinweise und Anregungen in den Planungen zu berücksichtigen sind. Die abschließende Abwägung und Entscheidung zur Planung und auch den Fragestellungen Bebauung/Versiegelung, Freiraum/Grünflächen etc. Treffe  dann gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Politik.