Frau Barbara Jäger, Leiterin des Wohnhauses für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Runde Straße 4, 48431 Rheine, berichtet über ihre Arbeit. Seit Juli 2005 haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung in dieser Einrichtung ein neues Zuhause. Der Träger ist der Caritasverband Rheine e. V. Die Einrichtung besteht aus einem Neubau für das Dauerwohnen, eingerichtet für 2 Gruppen, jeweils mit 6 Kindern/Jugendlichen und einer renovierten umgebauten alten Villa mit 6 Plätzen für die Kurzzeitpflege/Kurzzeitwohnen für Kinder und Jugendliche. Der aufzunehmende Personenkreis für die Wohnheimplätze sind Kinder und Jugendliche mit Behinderung vom 4. bis zum 18. Lebensjahr mit Übergängen/Überleitungen in andere Wohnformen nach der Volljährigkeit.

Von den baulichen Voraussetzungen ist die Aufnahme von Rollstuhlfahrern/Roll­stuhlfahrerinnen möglich. Auch der Außenbereich/die Gartenanlage ist für alle Bewohner(innen) mit jeder Behinderung zu nutzen. Mithilfe von Sponsoren konnten zusätzlich eine Doppelschaukel und ein Kletterturm mit Rampe angeschafft werden.

 

Dauerwohnen:

 

Im Dauerwohnen ist das jüngste Kind 6 Jahre alt und die älteste Bewohnerin 20 Jahre alt. Alle Bewohner(innen) haben ein Einzelzimmer und teilen sich ein kleines Bad. Jede Gruppe (à 6 Personen) hat einen großen Wohn- und Essbereich.

 

Das Betreuungsteam setzt sich aus verschiedenen (sozial-)pädagogischen und medizinischen Fachkräften zusammen. Das oberste Ziel ist, dass die Kinder angenommen werden und wachsen können. Die Mitarbeiter(innen) unterstützen die Kinder und Jugendlichen dabei, sich in ihrer Beziehungsfähigkeit, ihrer Wahrnehmung und Selbstständigkeit zu entwickeln. Weiteres Ziel ist die Vorbereitung auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben als Erwachsene(r). Die Gestaltung verlässlicher Beziehungen und räumliche, personale und emotionale Sicherheit bilden dabei die Grundlage.

 

Aufnahmegründe können sein:

 

·       Überforderung der Eltern

·       fehlende Erziehungskompetenz

·       dauernde Krankheit oder Abwesenheit der Eltern

 

Finanzierung:

 

Auf Antragstellung der Eltern/Angehörigen an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe erfolgt deren Kostenübernahme im Rahmen von Eingliederungshilfe. Ein weiterer Auftrag des pädagogischen Teams ist die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus, das heißt begleitende Elternarbeit in Form von Gesprächen, Elternabenden sowie Themenangeboten. Jeweils das zweite Wochenende können die Kinder/Jugendlichen im Elternhaus verbringen.

 

Wohnen auf Zeit:

 

Die Kurzzeitwohngruppe verfügt über 6 Wohnheimplätze. Dieses Angebot ist einmal neben dem Urlaubsangebot für die Kinder/Jugendlichen auch ein Entlastungsangebot oder Unterstützung für die Angehörigen, in der Unterbringungszeit etwas für sich oder für andere Familienmitglieder tun zu können. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanziert das Kurzzeitwohnen des Kindes/Jugendlichen bis zu 60 Tage pro Jahr. Darüber hinaus ist weiteres Kurzzeitwohnen möglich, muss aber einkommensabhängig von den Eltern mitfinanziert werden. Inzwischen nehmen 70 Familien aus dem Einzugsbereich Rheine, Spelle (Niedersachsen), Kreis Steinfurt und Kreis Coesfeld das Angebot Wohnen auf Zeit in Anspruch, damit, so Frau Jäger, auch Eltern mal durchatmen können. Zu den Kurzzeitplätzen gehört auch ein sogenannter Notfall- oder Krisenplatz für unvorhergesehene Unfälle oder Krankheiten der Eltern, die dann dadurch bedingt ein behindertes Kind unterbringen müssen.

 

Kinder/Jugendliche, die permanent rund um die Uhr überwacht und medizinisch betreut werden müssen, können leider nicht aufgenommen werden. Die Kinder des Wohnheimes können die gewohnte Schule oder den Kindergarten besuchen und brauchen diese(n) nicht zu wechseln. Jedes Kind hat eine eigene Bezugsperson und jede(r) Bezugsbetreuer(in) ist „Anwalt für das Kind“.

 

Frau Jäger beantwortet die Fragen des Beirates.

 

Herr Thalmann bedankt sich für den ausführlichen und gut verständlichen Einblick in die Aufgabe des Wohnhauses Runde Straße.

 

Frau Jäger erklärt, eine so große Gruppe wie den Beirat nicht auf einmal im Wohnhaus informieren zu können, sie biete aber einer kleineren Gruppe auf Anfrage eine Hausführung an.

 

(Den Beiratsmitgliedern wird ein Prospekt über das Wohnhaus für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zur Verfügung gestellt.)