Herr van Wüllen verweist auf die Vorlage.

 

Herr Bems erklärt, dass er nach wie vor die Dachbegrünung für sinnvoll halte. Bei ähnlichen Vorhaben sollte die Verwaltung diese zukünftig mit aufnehmen.

 

Frau Friedrich erklärt, dass ihre Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen könne, da nicht transparent genug informiert wurde.

 

Herr Doerenkamp erklärt, jeder Fraktion stehe es zu, selber mit dem Investor zu sprechen, so wie die CDU es getan habe. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse müsse er nicht jeder Fraktion  zugänglich machen.

 

Herr Jansen erklärt, dass er nicht zustimmen werde.

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1 und 1a) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)         durch die beiden Baufeldanpassungen und die Anpassung der an der Hauptstraße
nahe der Bushaltestelle gelegenen Zufahrt zum südlichsten Baufeld sowie die ersatzlose Streichung der Festsetzung zur Dachbegrünung, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)         die betroffene Öffentlichkeit den o.g. Änderungen nicht widersprochen hat

sowie

c)         die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

IV.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung

wird der Bebauungsplan Nr. 82, Kennwort: " St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         bei 9 Nein Stimmen