Sitzung: 27.04.2021 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 7
Vorlage: 037/21/1
Herr Weßling teilt mit,
dass er aufgrund von Gesprächen mit Bürgern gegen den Beschlussvorschlag
stimmen werde. Es bestehe die Gefahr, dass das Wohngebiet dort sehr stark
überlastet werde. Die Einwohnerzahl werde sich verdoppeln, wodurch auch der
Straßenverkehr stark zunehmen werde.
Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt im Rahmen der Delegierung die
Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den
Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 1b) sowie § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1
bis 3 BauGB (siehe Anlage 1a und 1c) billigend zur Kenntnis und beschließt diese.
Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses –
die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der
Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
III. Satzungsbeschluss
nebst Begründung
Gemäß
dem § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), in der zum Zeitpunkt
des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung werden der Bebauungsplan Nr. 346,
Kennwort: "Wohnquartier Anne-Frank-Straße", der Stadt Rheine als
Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen