Herr Bems erinnert, dass die Vorlage mit den Abwägungen und dem Satzungsbeschluss vor mehr als 1 ½ Jahren abgelehnt worden sei. Jetzt wurden die Anwohner/-innen, die dachten das Thema sei erledigt, wieder damit überfallen. Es gab keine erneute Offenlage und keine erneute Beteiligung. Es sei nicht der Investor, der die neue Befassung beantragt habe, sondern die Fraktionen CDU und FDP. Das Vorhaben schaffe keinen Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum und es greife in eine wertvolle Fläche ein. Die Nachbarschaft sei damals bereits auf die Barrikaden gegangen. Aufgrund des Baukörpers und der Ems-Nähe handele es sich, aus Sicht der SPD-Fraktion, städtebaulich um einen Sündenfall.

 

Herr Ortel merkt an, dass es sich hier um eine äußerst sensible und konfliktträchtige Beschlusslage handele und er beantragt deswegen den Tagesordnungspunkt in namentlicher Abstimmung abzustimmen zu lassen.

Diejenigen, die davon überzeugt seien, dass dieser Beschluss fragwürdig sei, haben damit die Möglichkeit mit ihrem Namen dafür einzustehen. Dasselbe gelte auch für diejenigen, die die Verantwortung für diesen erneuten Beschluss auf sich nehmen.

 

Herr Heinz-Jürgen Jansen teilt mit, dass die Argumente der Fraktion DIE LINKE gegen den Beschlussvorschlag die gleichen wie 2019 seien. Herr Jansen kritisiert, dass es keine erneute Bürgerbeteiligung gegeben habe. Inzwischen seien 2 Jahre vergangen. Es gebe neue Vorschriften, Gesetze, Gerichtsurteile und noch neue Anlieger. Den von der Baumaßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürgern werde somit die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung verwehrt und das, obwohl gerade erst in einer Online-Konferenz darüber gesprochen worden sei, wie man in Rheine zu mehr Bürgerbeteiligung kommen könne.

 

Herr Hachmann macht deutlich, dass die Vorlage nach den formalen Vorgaben nicht einmal im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hätte beraten werden müssen. Das habe man allerdings gemacht, weil man der Meinung war, dass das Thema noch einer Beratung im Fachausschuss bedürfe, nachdem sich die Nutzung von Hotel in Wohnung geändert hatte. Aus Sicht der CDU-Fraktion habe weniger dagegengesprochen, den Wünschen des Investors zu entsprechen, als für die anderen Belange.

 

Herr Brunsch erinnert, dass bereits vor 30 Jahren ein Kaufvertrag inklusive der Erweiterungsfläche mit den beiden Investoren zustande gekommen sei. Sie hatten bereits damals die Möglichkeit der Erweiterung ins Auge gefasst. Die FDP-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Frau Friedrich bedauert, dass unter solchen Umständen immer mehr Bürgerinnen und Bürger vor Gericht ziehen, weil sie den Eindruck haben, dass ihre Belange nicht genug berücksichtigt wurden.

 

Herr Dr. Lüttmann lässt sodann über den Antrag von Herrn Ortel zur namentlichen Abstimmung zum Beschlussvorschlag zu IV abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:             21                Ja-Stimmen

         1                       Nein-Stimme

 

 


Beschluss:

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt im Rahmen der Delegierung die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage 1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

Abstimmungsergebnis:                12         Ja-Stimmen 

                                                         10         Nein-Stimmen

 

III.   Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)        durch die Aufnahme einer textlichen Festsetzung mit dem Inhalt, dass das vierte Geschoss an der Ostseite (Gebäude Humboldtplatz 6) mindestens 3,00 m von den Außenwänden des darunterliegenden Geschosses zurückbleiben muss, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)        die Aufnahme der textlichen Festsetzung den Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit aus der Offenlage entspricht und der betroffene Grundstückseigentümer der Änderung zugestimmt hat,

sowie

c)        die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen der Delegierung die unter Punkt a beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Abstimmungsergebnis:                12         Ja-Stimmen 

                                                         10         Nein-Stimmen

 

IV.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß dem § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Herr Dr. Lüttmann lässt sodann namentlich abstimmen (siehe Anlage 1 der Niederschrift):

 

Abstimmungsergebnis:                12         Ja-Stimmen 

                                                         10         Nein-Stimmen