Sitzung: 27.04.2021 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 10
Vorlage: 138/21
Herr Bems erinnert, dass
die Vorlage mit den Abwägungen und dem Satzungsbeschluss vor mehr als 1 ½
Jahren abgelehnt worden sei. Jetzt wurden die Anwohner/-innen, die dachten das
Thema sei erledigt, wieder damit überfallen. Es gab keine erneute Offenlage und
keine erneute Beteiligung. Es sei nicht der Investor, der die neue Befassung
beantragt habe, sondern die Fraktionen CDU und FDP. Das Vorhaben schaffe keinen
Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum und es greife in eine wertvolle Fläche ein. Die
Nachbarschaft sei damals bereits auf die Barrikaden gegangen. Aufgrund des
Baukörpers und der Ems-Nähe handele es sich, aus Sicht der SPD-Fraktion,
städtebaulich um einen Sündenfall.
Herr Ortel merkt an, dass
es sich hier um eine äußerst sensible und konfliktträchtige Beschlusslage
handele und er beantragt deswegen den Tagesordnungspunkt in namentlicher
Abstimmung abzustimmen zu lassen.
Diejenigen, die davon
überzeugt seien, dass dieser Beschluss fragwürdig sei, haben damit die
Möglichkeit mit ihrem Namen dafür einzustehen. Dasselbe gelte auch für
diejenigen, die die Verantwortung für diesen erneuten Beschluss auf sich
nehmen.
Herr Heinz-Jürgen Jansen teilt mit, dass die
Argumente der Fraktion DIE LINKE gegen den Beschlussvorschlag die gleichen wie
2019 seien. Herr Jansen kritisiert, dass es keine erneute Bürgerbeteiligung
gegeben habe. Inzwischen seien 2 Jahre vergangen. Es gebe neue Vorschriften,
Gesetze, Gerichtsurteile und noch neue Anlieger. Den von der Baumaßnahme
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern werde somit die Möglichkeit einer
Bürgerbeteiligung verwehrt und das, obwohl gerade erst in einer
Online-Konferenz darüber gesprochen worden sei, wie man in Rheine zu mehr
Bürgerbeteiligung kommen könne.
Herr Hachmann macht deutlich, dass die Vorlage nach
den formalen Vorgaben nicht einmal im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz hätte beraten werden müssen. Das habe man allerdings gemacht,
weil man der Meinung war, dass das Thema noch einer Beratung im Fachausschuss
bedürfe, nachdem sich die Nutzung von Hotel in Wohnung geändert hatte. Aus
Sicht der CDU-Fraktion habe weniger dagegengesprochen, den Wünschen des
Investors zu entsprechen, als für die anderen Belange.
Herr Brunsch erinnert, dass bereits vor 30 Jahren
ein Kaufvertrag inklusive der Erweiterungsfläche mit den beiden Investoren
zustande gekommen sei. Sie hatten bereits damals die Möglichkeit der
Erweiterung ins Auge gefasst. Die FDP-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag
zustimmen.
Frau Friedrich bedauert, dass unter solchen
Umständen immer mehr Bürgerinnen und Bürger vor Gericht ziehen, weil sie den
Eindruck haben, dass ihre Belange nicht genug berücksichtigt wurden.
Herr Dr. Lüttmann lässt sodann über den Antrag von
Herrn Ortel zur namentlichen Abstimmung zum Beschlussvorschlag zu IV abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Haupt-, Digital- und
Finanzausschuss nimmt im Rahmen der Delegierung die Beschlüsse des Ausschusses
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie 13 Abs. 2
Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese (siehe Anlage
1). Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
– die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der
Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
III. Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4
BauGB wird festgestellt, dass
a) durch
die Aufnahme einer textlichen Festsetzung mit dem Inhalt, dass das vierte
Geschoss an der Ostseite (Gebäude Humboldtplatz 6) mindestens 3,00 m von den
Außenwänden des darunterliegenden Geschosses zurückbleiben muss, die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden,
b) die
Aufnahme der textlichen Festsetzung den Anregungen der betroffenen
Öffentlichkeit aus der Offenlage entspricht und der betroffene
Grundstückseigentümer der Änderung zugestimmt hat,
sowie
c) die Interessen anderweitiger Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.
Der Haupt-, Digital- und
Finanzausschuss beschließt im Rahmen der Delegierung die unter Punkt a
beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den
Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß dem § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 und § 10
Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort:
"Bürgerzentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung
hierzu beschlossen.
Herr Dr. Lüttmann lässt
sodann namentlich abstimmen (siehe Anlage 1 der Niederschrift):
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen