Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Gausmann informiert, dass das Land nunmehr den Vorschlag unterbreitet habe, den Kommunen die hälftigen Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni zu erstatten. Die Spitzenverbände verhandelten hier jedoch weiter, um möglichst auch eine Erstattung für die Monate Februar bis April zu erwirken.

Vor dem Hintergrund einer möglichen Landesförderung sei es ratsam, für die genannten Monate jeweils einen hälftigen Zuschuss zu den Elternbeiträgen vorzusehen, um sich eine Landesförderung offenzuhalten. Herr Gausmann schlägt daraufhin eine Anpassung des Beschlussvorschlages vor, die einstimmig von den Schulausschussmitgliedern angenommen wird.


Beschluss:

Der Schulausschuss beschließt für die Monate April, Mai, Juni und Juli 2021 einen Zuschuss von i. H. v. 50 % zu den Elternbeiträgen für die Grundschulbetreuung zu gewähren. Dieser Beschluss endet vorzeitig, wenn die Betreuungsangebote keinen eingeschränkten Pandemiebetrieb mehr vorsehen. Ansonsten wird dieser Sachverhalt dem Schulausschuss zum Ende des Schul- und Kitajahres (31.07.2021) zur weiteren Beratung wieder vorgelegt. Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, eine mögliche  Regelung des Landes zur Kostenübernahme bis zu einer Höhe von 100% anzuwenden.


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig