Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 184, Kennwort: "Friedhofstraße / Aloysiusstraße", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:     durch eine imaginäre Linie auf dem Flurstück 518, die in etwa 65 m Tiefe parallel zur Friedhofstraße in Ost-West-Richtung verläuft,

Im Osten:        durch die Westseite des Aloysiusstraße auf einer Länge von ca. 65 m bis zur Kreuzung mit der Friedhofstraße,

Im Süden:       durch die Nordseiten der Grundstücke der Friedhofstraße mit den Flurstücken 185, 186, 194, 303, 537, 583, 600, 630, 636, 637, 688, 689,

im Westen:     durch die Westseite des Flurstücks 518 bis eine etwa 65 m Tiefe gemessen orthogonal von der nördlichen Grenze der Friedhofstraße.

 

Die zur Bebauung zur Verfügung stehende Fläche befindet sich vollends auf dem Flurstück 518. Die den genannten Flurstücke befinden sich allesamt in der Flur 173 der Gemarkung Rheine-Stadt.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.    Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 184, Kennwort: "Friedhofstraße / Aloysiusstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig