Beschluss:

 

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 352, Kennwort: "Emsauenquartier Kümpers", der Stadt Rheine aufzustellen.

Der in der Gemarkung Rheine – Stadt gelegene räumliche Geltungsbereich umfasst ein etwa 12 ha großes Areal und lässt sich in seinen Grenzen wie folgt beschreiben:

·      Im Norden markiert die nördliche Grenze des Flurstücks 135 (ehem.            Kümpersgelände) der Flur 159 in der Gemarkung Rheine  den         nördlichen Abschluss.

·      Im Osten bildet die Wegeverbindung „Walshagenstraße“ den Abschluss       des Plangebiets (konkret verlaufen entlang der östlichen Begrenzung      der Flurstücke 44 (Flur 159), 12 tlw., 10 tlw., 16, 178, 179 (alle Flur 160).

·      Im Süden verläuft die Grenze entlang des Straßenzuges Bayernstraße          (Nordgrenze Flurstück 506, Flur 161) – Helschenweg (Westgrenze          Flurstück 153, Ostgrenze Flurstück 104, beide Flur 160) inklusive der                         Einmündung in die Walshagenstraße).

·      Im Westen endet das Plangebiet an der Ems (jeweils Ostgrenze der             Flurstücke 13 Flur 136 und Flurstück 124, Flur 80).

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt und geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 352, Kennwort: "Emsauenquartier Kümpers", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen / Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         bei 5 Nein Stimmen