Frau Schauer stellt zunächst die geplante Bebauung vor. Durch einen Eigentümerwechsel soll auf der Ostseite des Kreuzungsbereiches Osnabrücker Straße/Friedrich-Ebert-Ring ein neues Gebäude entstehen. Die Eigentümer haben angefragt, ob die angrenzende städtische Fläche mit in das Neubaukonzept eingezogen werden kann. Dies entspricht auch den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Formal bräuchte hierüber nur der HDF zu entscheiden, da es sich aber um eine Fläche handele, die im Masterplan Grün als Grünverbindung dargestellt ist, entsteht hier ein potentieller Zielkonflikt, über den zunächst der StUK zu beraten habe. Städtebaulich und gestalterisch sei die Bebauung der Fläche, wie in den Plänen vorgestellt, sinnvoll, sofern entsprechende Maßnahmen zur Be- und Eingrünung vorgegeben werden

 

Herr Wisselmann fragt nach, ob Dachbegrünung bei dem Bauvorhaben möglich sei.

 

Bezogen auf Flachdachanteile grundsätzlich ja, antwortet Frau Schauer.

 

Herr Niehoff merkt an, dass die Ecke an der Osnabrücker Straße durch die Bebauung auf jeden Fall schöner werde.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass auch er der Bebauung zustimmen könne.

 

Herr Bems kann dem Beschluss zustimmen, da für die Fläche ein Ausgleichdurch Grünmaßnahmen vorgesehen sei. Seiner Meinung nach sei die Fläche auch nicht so erhaltenswert.

 

Frau Friedrich möchte wissen, ob Bäume durch den Abriss betroffen seien. Die Entwicklung an der Stelle finde sie gut, wenn die Fassade begrünt werde. Frau Friedrich möchte wissen, ob eine Tiefgarage geplant sei. Dadurch könnte der Innenhof erhalten bleiben.

 

Frau Schauer antwortet, dass ihr nicht bekannt sei, ob Bäume bei dem Bauvorhaben betroffen seien. Die Frage nach den Stellplätzen sei noch nicht abschließend geklärt. Daher könne sie zur Tiefgarage auch keine Aussage machen.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmt grundsätzlich der Bebauung des Grundstücks im Eckbereich Osnabrücker Straße/Friedrich-Ebert-Ring entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 a, Kennwort: „Kleinbahnbrücke“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkauf des Grundstücks vorzubereiten. Dabei ist eine Ausgestaltung der zwischen geplantem Neubau und dem Friedrich-Ebert-Ring entstehenden nicht überbauten Fläche als Grünfläche mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern bzw. einer Heckenpflanzung dauerhaft zu sichern. Zusätzlich ist die Nordfassade des geplanten Gebäudes zu begrünen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig