Sitzung: 12.05.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Vorlage: 026/20/1
Herr van Wüllen verweist auf die Vorlage.
Herr Doerenkamp beantragt, die Baugrenze wie folgt zu verschieben:
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Die
südwestliche und analog die südöstliche Baugrenze 3 Meter nach Osten
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Die
nördliche Baugrenze um 3 Meter nach Norden
Herr Doerenkamp erklärt, der Investor wurde darüber
informiert, habe sich bisher aber noch nicht dazu geäußert.
Frau Friedrich möchte die Begründung zu der Verschiebung wissen, denn dadurch werden im Bebauungsplan festgesetzte Bäume gefährdet.
Herr Jansen möchte wissen, wieviel Wohnungen gefördert werden.
Herr van Wüllen antwortet, nach aktuellem Stand 33 Wohnungen (100 %)
Herr Doerenkamp erklärt, durch die Verschiebung der Baugrenzen sei der Abstand zu der Nachbarbebauung dann überall gleich.
Herr van Wüllen erklärt, dass die Bäume erneut bewertet werden müssen. Er fragt weiter nach, was mit der Dachform und der Dachneigung sei. Auch hier habe es im Vorfeld eine Änderungsidee gegeben.
Herr Doerenkamp erklärt, dies wolle die CDU Fraktion dem Investor überlassen.
Frau Friedrich erklärt, dass sie wegen der Bäume dem Änderungsvorschlag nicht folgen werden.
Herr Bems beantragt eine kurze Unterbrechung, um mit seinen Fraktionskollegen*innen den Änderungsvorschlag besprechen zu können.
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag zu. Herr Hachmann unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.
Herr Doerenkamp beantragt:
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Verschiebung
der südwestlichen und südöstlichen Baugrenze jeweils um 3 Meter nach Osten
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Die
Baugrenze im Norden bleibt bestehen
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Dachneigung
von 0° bis 45°
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Bäume
bleiben erhalten
Herr Bems erklärt, dass seine Fraktion dem Kompromiss zustimmen könne.
Herr van Wüllen verweist darauf, dass bei Beschluss der o. g. Änderungen zu diesen Punkten abweichend von der Beschlussvorlage (Satzungsbeschluss) eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden müsse.
Herr Hachmann lässt über den Änderungsantrag der CDU Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, auf Grund
der in den Wortmeldungen beschlossenen Änderungen zu dem Bebauungsplan, die
erneute Offenlage.
Im Rahmen dieser
Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur
Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben
werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Abstimmungsergebnis: