Sitzung: 12.05.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Vorlage: 026/20
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss im Rahmen der Delegierung die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Im Rahmen der Delegierung nimmt der Haupt-, Digital- und
Finanzausschuss die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß §
3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §
13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend
zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch die Modifizierung der
Hauptgebäude-Firstrichtung und der Ergänzung der textlichen Festsetzungen
bezüglich des Baumschutzes, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
b) die betroffene Öffentlichkeit bzw. die
zuständige Fachbehörde die o.g. Änderungen gefordert hat bzw. die Öffentlichkeit durch diese marginale
Korrektur nicht betroffen wird,
sowie
c) die
Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durch diese Änderung nicht berührt werden.
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen der Delegierung die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190, Kennwort:
"Engernstraße – Teil A ", der Stadt Rheine als Satzung und die
Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: