Sitzung: 10.06.2021 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 4
Vorlage: 281/21
Herr Schomaker verweist auf den Beschlussvorschlag und erklärt, dass in der Begründung der Verwaltung auf eine verpflichtende Erhebung hingewiesen werde. Er fragt, ob eine Möglichkeit geprüft wurde, dieser Verpflichtung nicht zu folgen.
Frau Schauer erklärt, dass es sowohl bei den Erschließungsbeiträgen als auch bei den Beiträgen nach dem KAG eine sogenannte Beitragserhebungspflicht der Kommune gebe und man keinen Entscheidungsspielraum habe.
Herr Kleene erklärt, dass die Mitglieder der SPD dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werden, da für Projekte aus den Jahren 2020/21 schon Beitragsleistungen aufgrund von Veranlagungen erfolgt seien. Herr Kleene weist darauf hin, dass die Mitglieder der SPD sich schon seit Jahren für die Abschaffung der Beitragspflicht nach KAG starkmachen und es Zeit werde, dass das Land NRW diese Beitragspflicht aufhebe.
Herr Beckmann erklärt, dass auch sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werden und begrüßen, dass die Themen Ratenzahlung und Stundung mit aufgenommen worden seien.
Herr Brauer kündigt einen Verfahrensvorschlag an, dass er der Einfachheit halber nicht erst über den Antrag der Antragsteller abstimmen lassen wolle, sondern erst einmal über den Vorschlag der Verwaltung. Dieses Verfahren werde er dann auch in kommenden Sitzungen weiterführen wollen. Er fragt, ob die Mitglieder des Bau- und Mobilitätsausschusses diesem Verfahren zustimmen können. Seitens der Mitglieder gibt es keinen Widerspruch zum vorgeschlagenen Verfahren.
Beschluss:
Der Ausschuss für
Bauen und Mobilität nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt dem nachfolgenden Verfahrensvorschlag der Verwaltung zu.
1.
Die
Erhebung von Beiträgen für Erschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen wird nicht
ausgesetzt.
2.
Die
Verwaltung wird ab sofort explizit auf die Möglichkeiten zur Stundung und
Ratenzahlung im Rahmen der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß § 135 Abs.
2 BauGB und im Rahmen der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gemäß §§ 8, 8a KAG
NRW im Schriftverkehr mit den Beitragspflichtigen (Information, Anhörung,
Bescheide) hinweisen.
3.
Die
Beitragspflichtigen werden auf Nachfrage umfassend über die Möglichkeiten der Ratenzahlung
innerhalb der gesetzlichen Vorgaben beraten. Es wird eine individuelle
Ratenzahlung bzw. Stundung vereinbart.
(Beschlussvorschlag der
Verwaltung)
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei
4 Nein-Stimmen