Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 4

Herr Schomaker verweist auf den Beschlussvorschlag und erklärt, dass in der Begründung der Verwaltung auf eine verpflichtende Erhebung hingewiesen werde. Er fragt, ob eine Möglichkeit geprüft wurde, dieser Verpflichtung nicht zu folgen.

 

Frau Schauer erklärt, dass es sowohl bei den Erschließungsbeiträgen als auch bei den Beiträgen nach dem KAG eine sogenannte Beitragserhebungspflicht der Kommune gebe und man keinen Entscheidungsspielraum habe.

 

Herr Kleene erklärt, dass die Mitglieder der SPD dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werden, da für Projekte aus den Jahren 2020/21 schon Beitragsleistungen aufgrund von Veranlagungen erfolgt seien. Herr Kleene weist darauf hin, dass die Mitglieder der SPD sich schon seit Jahren für die Abschaffung der Beitragspflicht nach KAG starkmachen und es Zeit werde, dass das Land NRW diese Beitragspflicht aufhebe.

 

Herr Beckmann erklärt, dass auch sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werden und begrüßen, dass die Themen Ratenzahlung und Stundung mit aufgenommen worden seien.

 

Herr Brauer kündigt einen Verfahrensvorschlag an, dass er der Einfachheit halber nicht erst über den Antrag der Antragsteller abstimmen lassen wolle, sondern erst einmal über den Vorschlag der Verwaltung. Dieses Verfahren werde er dann auch in kommenden Sitzungen weiterführen wollen. Er fragt, ob die Mitglieder des Bau- und Mobilitätsausschusses diesem Verfahren zustimmen können. Seitens der Mitglieder gibt es keinen Widerspruch zum vorgeschlagenen Verfahren.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Mobilität nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem nachfolgenden Verfahrensvorschlag der Verwaltung zu.

1.      Die Erhebung von Beiträgen für Erschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen wird nicht ausgesetzt.

2.      Die Verwaltung wird ab sofort explizit auf die Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung im Rahmen der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gemäß § 135 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gemäß §§ 8, 8a KAG NRW im Schriftverkehr mit den Beitragspflichtigen (Information, Anhörung, Bescheide) hinweisen.

3.      Die Beitragspflichtigen werden auf Nachfrage umfassend über die Möglichkeiten der Ratenzahlung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben beraten. Es wird eine individuelle Ratenzahlung bzw. Stundung vereinbart.

 

            (Beschlussvorschlag der Verwaltung) 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich bei

                                                         4 Nein-Stimmen