Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

Frau Friedrich erklärt, dass sie, da dieser Bebauungsplan im Kontext mit dem Bau einer Biogasanlage stehe, der Vorlage nicht zustimme.

 

Herr Jansen erklärt, dass auch er aufgrund des Themas Biogasanlage und den daraus resultierenden Folgen, z.B. LKW-Verkehr,  intensiver Tierhaltung, Belastung des Trinkwassers, Konflikte mit den Radfahrern dem Beschluss nicht zustimmen werde.

 

Herr Wisselmann versagt ebenfalls seine Zustimmung.

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB und des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung

wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. R 58, Kennwort: "Kanalhafen - Ost", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         16 Ja Stimmen

                                                          5 Nein Stimmen