Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Herr Kaisel verweist auf die Begründung des Antrages und den Leserbrief von Frau Wittwer in der Münsterländischen Volkszeitung am Samstag. Die SPD-Fraktion und die BfR-Fraktion haben bereits in der Vergangenheit einen Hundewald beantragt. Die CDU-Fraktion habe sich bewusst für eine Hundewiese entschieden und hoffe auf die Zustimmung der anderen Fraktionen. Die Begründung in der Vorlage der Verwaltung sei an einigen Stellen einen Tick überzogen.

Herr Kaisel informiert über eine Hundewiese im Volkspark in der Stadt Papenburg. Die Hundewiese müsse nicht 5.000 m² groß sein, 2.000 bis 2.500 m² würden ausreichen, und der Zaun müsse nicht 1,80 m hoch sein.

Herr Kaisel fragt an, ob die Unterhaltungskosten mit denen von Kinderspielplätzen verglichen worden seien oder dabei vielleicht sogar noch negativer gerechnet worden sei. Herr Kaisel bezieht sich darauf, dass laut Vorlage auch aufkommende Wünsche anderer Interessensgruppen berücksichtigt werden müssten (z. B. Reiter) und merkt an, dass es in Rheine mehrere Reitwege gebe. Herr Kaisel macht abschließend deutlich, dass Hunde eine Freilauffläche benötigen würden.

 

Herr Jansen informiert, dass der Antrag von der Vorgängerfraktion eingebracht worden sei. Der Antrag solle weiterhin mitgetragen werden. Zum einen sollte es für Hunde ausreichend Auslauffläche im Stadtgebiet geben, und zum anderen könnten Menschen auf Hundewiesen Kontakte knüpfen und ins Gespräch kommen.

 

Herr Weßling macht deutlich, dass andere Städte bewiesen hätten, dass eine Hundewiese hergerichtet werden könne, wie beispielsweise die Stadt Lünen. Der Bürgermeister sei gebürtiger Rheinenser und würde sicherlich beratend zur Seite stehen.

 

Herr Dr. Lüttmann stellt klar, dass man in der Lage sei, eine Hundewiese herzurichten, es in Rheine allerdings genügend Flächen gebe, auf denen Freilaufen für Hunde möglich sei.

 

Herr Brauer ergänzt, das Oberlandesgericht Hamm 2001 habe entschieden, dass, wenn über die Leinenpflicht des Landeshundegesetzes hinausgehende Bereiche abgesteckt würden, an denen eine Leinenpflicht herrsche, abgewägt werden müsse, ob das verhältnismäßig sei. Dem könne man begegnen, wenn man rechtzeitig Hundewiesen ausweise.

 

Herr Ortel bemängelt, dass in der Begründung eine Fläche von 5.000 m² zugrunde gelegt worden sei. Bei einer kleineren Fläche und niedrigeren Zäunen würde die Kostenberechnung nicht so erschreckend aussehen.

 

Herr Bems informiert, dass 23 % der Haushalte in Deutschland Hunde halten würden. Viele Hunde benötigten den Auslauf. Man werde dem Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Über die geeignete Fläche und Größe könne man noch sprechen. In absehbarer Zeit sollten geeignete Flächen vorgeschlagen werden.

 

Herr Krümpel erläutert, dass die Vorlage gegen die Herrichtung einer Hundewiese erstellt worden sei, weil die Haushaltslage berücksichtigt worden sei. Es handele sich um eine neue freiwillige Leistung. Der Haushalt der Stadt Rheine weise im nächsten Jahr ein Defizit in Höhe von 14 Mio. € auf. Abzüglich der Anwendung des Covid-19-Isolierungsgesetzes bleiben noch 7 Mio. € Defizit. Außerdem spiele der Flächenverbrauch eine weitere große Rolle. Herr Krümpel informiert, dass das Grundstück bei der Kostenaufstellung nicht enthalten sei.

Herr Krümpel bezieht sich auf die Reitwege und teilt mit, dass diese nicht durch die Stadt Rheine finanziert würden. Er informiert darüber, dass Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich freilaufen könnten.

 

Frau Schauer teilt mit, dass sie die Hinweise auf die reduzierte Größe der Fläche und auf die Flächen in bestehenden Parkanlagen als Suchauftrag mitnehmen werde. Notfalls müsse eine Fläche über eine Bebauungsplanänderung generiert werden, die zeitintensiv sei und Geld koste. Frau Schauer macht deutlich, dass die Unterhaltungskosten, die in der Vorlage zu Grunde gelegt worden seien, nicht übertrieben seien, sondern durchaus seriös errechnet worden seien.

 

Herr Weßling schlägt als Fläche die Emssaga-Wiese vor. Es wäre gut, wenn die Hundebesitzer bei dem Projekt mitgenommen werden würden. Am Ende könnte auch ein Verein stehen, der sich für die Hundewiese verantwortlich erkläre.

 

Herr Jansen schlägt vor, bestehende Flächen, wie z. B. den Stadtpark, zu aktivieren und mit mobilen Zaunanlagen zu arbeiten, um diese für Großveranstaltungen entfernen zu können.

 

Herr Brauer verweist auf das Antwortschreiben zum damaligen Antrag. Dort seien bereits die Flächen im Walshagenpark und Stadtpark als mögliche Flächen geprüft worden. Die Fläche im Walshagenpark sei schon damals als sehr teuer dargestellt worden. Bei der ca. 3.000 m² großen Fläche im südlichen Bereich des Stadtparks würden sich die Unterhaltungskosten und Kosten für die Verkehrssicherungspflichten deutlich minimieren, weil diese dort ohnehin schon anfallen würden.

 

Herr Brunsch informiert, dass er sich aufgrund der warnenden Worte des Kämmerers seiner Stimme enthalten werde.

 

Herr Dr. Lüttmann lässt sodann über den Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen:


Beschluss:

 

Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen mit Schreiben vom 19. Januar 2020, eine öffentliche Hundewiese im Stadtgebiet herzurichten und auszuweisen.

 


Abstimmungsergebnis:         19        Ja-Stimmen

                                                 1        Nein-Stimmen

                                                 2        Stimmenthaltung