Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Frau Friedrich teilt mit, dass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nach Prüfung des Standortes dazu entschieden habe, dass es aussichtsreich sei, die Kriterien auszuweiten, weil dort nicht die ideale Lage für Seniorenwohnungen sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde mit dem Vorschlag der Verwaltung mitgehen.

 

Herr Bems merkt an, dass sich auch die SPD-Fraktion den Vergabekriterien der Verwaltung anschließen werde. Es sei durchaus sinnvoll, eine gewisse Flexibilität zu haben. Die SPD-Fraktion würde es begrüßen, dass es nach der Vergabe eine Berichterstattung dazu gebe, wie viele Wohnungen für geförderten Wohnungsbau geschaffen worden seien.

 

Frau Friedrich ergänzt, dass der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GÜNEN das Seniorenwohnen in zukünftigen Bereichen sehr wichtig sei, da die Senioren gerne in ihren Quartieren bleiben möchten.

 

Herr Dr. Lüttmann lässt sodann über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt:

 

Für den Verkauf der 4 Mehrfamilienhausgrundstücke im Baugebiet „Rodde - Im Lied Süd Teil B“ gelten die nachfolgenden Vermarktungskriterien:

 

Die Stadt Rheine bietet die 4 Grundstücke (Anlage 1 – Flurstücke 810 bis 813) unter Hinweis auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die in Anlage 2 aufgeführten städtebaulichen Gestaltungsempfehlungen zu einem Mindestkaufpreis gegen Gebot an. Die Auswahlkriterien werden mit dem Angebot öffentlich bekannt gemacht. Kaufinteressenten haben innerhalb einer angemessenen von der Stadt Rheine benannten Frist ein Kaufgebot einzureichen. Kaufangebote nach Ablauf der Frist werden zunächst nicht berücksichtigt, erst nach Abschluss der ersten oder ggfls. einer zweiten Vermarktungsrunde.

 

Jeder Bewerber kann sich in der ersten Vermarktungsrunde auf ein oder zwei Mehrfamilienhausgrundstücke bewerben. Auf Grundstückspaare kann sich jeder Investor bewerben, der sich vertraglich verpflichtet, mindestens 50 % der auf beiden Grundstücken entstehenden Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindung zu errichten. Insgesamt strebt die Stadt Rheine für alle entstehenden Wohnungen einen Anteil von mindestens 25 % für geförderte, mietpreisgebundene Wohnungen an.

 

Die Bewerber sollen einreichen:

 

  • Kaufpreisgebot ab Mindestkaufpreis
  • Lageplan mit dem geplanten Bauvorhaben und Nebenanlagen (z. B. Stellplätze)
  • Ansichten
  • Baubeschreibung mit Aussagen zum Bauvorhaben, öffentlicher mietpreisgebundener Förderung, ökologischen Aspekten etc.

 

Sollten bei Planungen mit öffentlich geförderten Wohnungen trotz vollständiger Antragstellung keine öffentlichen Landesmittel verfügbar sein, wird die Bauverpflichtung um ein Jahr verlängert, um einen Wiederholungsantrag zu stellen. Sollte auch der erfolglos sein, kann sich der Bewerber entscheiden zwischen:

 

a)  Freiwillige Mietpreisbindung für 20 Jahre

b)  Je nicht geförderter Wohnung erhöht sich der Grundstückskaufpreis nachträglich um 5.000 € je Wohnung.

 

Die Bewerbungen für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern werden nach folgenden Kriterien bepunktet:

 

a)     Kaufpreis (max. 10 Punkte)

·         Kaufpreis je 5 % über Mindestkaufpreis von 86,00€/m² = 1 Punkt

 

b)     Soziale Kriterien (max. 40 Punkte)

 

Zum Beispiel:

·         Je rollstuhlgerechter Wohnung

·         Je öffentlich geförderter und mietpreisgebundener Wohnung

·         Angebotsformen für betreutes Wohnen

·         Spezielle Angebote für seniorengerechtes Wohnen

(z. B. größere Türbreiten, größere Bewegungsflächen, besondere technische Ausstattungen, Aufzug etc.)

 

c)     Ökologische Kriterien (max. 30 Punkte)

 

Zum Beispiel:

·         Passivhausstandard

·         Dachbegrünung

·         Ab 50 % Dachausnutzung mit Solarthermie oder Photovoltaik

·         Mobilitätsangebote

·         Nachhaltige ökologische Baukonstruktion (z. B. Holzrahmenbauweise)

 

d)     Gestalterische Kriterien (max. 30 Punkte)

 

·         Städtebauliche Gestaltung (anhand der Gestaltungsempfehlungen –
Anlage 2)

 

Der Bebauungsplan lässt neben der Bebauung mit Mehrfamilienhäusern auch eine Bebauung mit Einfamilienhäusern zu. Bewerbungen von Interessenten für Einfamilienhäuser werden nur dann berücksichtigt, wenn keine geeignete Bewerbung für ein Mehrfamilienhaus vorliegt. Für diese Bewerbungen gelten die Bedingungen und Vergabekriterien aus dem Ratsbeschluss 085/20/1 vom 31. März 2020

 

Die Bewertung erfolgt in einem verwaltungsinternen Auswahlgremium.

 

Eine Nachbesserung von Planungen durch Bieter soll zunächst nicht ermöglicht werden.

 

Verfahren:

 

Variante 1:    Ein Bieter erhält den Zuschlag aufgrund der höchsten Punktzahl.

Variante 2:     Bei Punktgleichheit entscheidet das Gremium vorrangig nach städtebaulichen Aspekten.

Variante 3:     Bei geringer Nachfrage wird nur noch nach gestalterischen Aspekten im Rahmen einer zweiten Vermarktungsrunde entschieden.

 

In den Kaufverträgen sind die Vergabepunkte durch Vertragsstrafen zu sichern, und die im Rahmen des Kaufpreisgebotes eingereichten Pläne werden Vertragsbestandteil.

Nach Vergabe erfolgt die Reservierung zunächst für sechs Monate bei einer Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren nach Beurkundung (bezugsfertige Fertigstellung). Sollte der Bewerber mit den höchsten Punkten für das Grundstück keinen Kaufvertrag schließen, kann der Bewerber mit der nächsthöchsten Punktzahl nachrücken.

 

Für alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:

 

·         Alle Vertragsnebenkosten trägt der Käufer (Notar, Grunderwerbssteuer, Vermessungskosten)

·         Die erstmaligen Erschließungsbeiträge nach BauBG und die Kanalanschlussbeiträge werden, soweit diese noch anfallen, gesondert erhoben.

·         Bauverpflichtung, innerhalb von zwei Jahren nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages gemäß den planungs- und erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu bebauen. Diese Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.

·         Verstoßen Erwerber gegen die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere gegen die vertraglich zu vereinbarende Gestaltung lt. Bewerbung, oder erreichen sie den Erwerb eines Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das Grundstück noch unbebaut ist oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe von 10 % des erschließungsbeitragsfreien Verkehrswertes des fiktiv unbebauten Grundstückes nachzufordern.

·         Die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer mindestens der ersten Förderstufe der KfW, bezogen auf das zum Zeitpunkt des Bauantrages geltende Gebäudeenergiegesetz, entsprechen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig