Sitzung: 15.06.2021 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Vorlage: 293/21
Frau Friedrich teilt mit,
dass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nach Prüfung des Standortes dazu
entschieden habe, dass es aussichtsreich sei, die Kriterien auszuweiten, weil
dort nicht die ideale Lage für Seniorenwohnungen sei. Die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN werde mit dem Vorschlag der Verwaltung mitgehen.
Herr Bems merkt an, dass
sich auch die SPD-Fraktion den Vergabekriterien der Verwaltung anschließen
werde. Es sei durchaus sinnvoll, eine gewisse Flexibilität zu haben. Die
SPD-Fraktion würde es begrüßen, dass es nach der Vergabe eine Berichterstattung
dazu gebe, wie viele Wohnungen für geförderten Wohnungsbau geschaffen worden
seien.
Frau Friedrich ergänzt,
dass der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GÜNEN das Seniorenwohnen in zukünftigen Bereichen
sehr wichtig sei, da die Senioren gerne in ihren Quartieren bleiben möchten.
Herr Dr. Lüttmann lässt
sodann über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen:
Beschluss:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt:
Für
den Verkauf der 4 Mehrfamilienhausgrundstücke im Baugebiet „Rodde - Im Lied Süd
Teil B“ gelten die nachfolgenden Vermarktungskriterien:
Die
Stadt Rheine bietet die 4 Grundstücke (Anlage 1 – Flurstücke 810 bis 813) unter
Hinweis auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die in Anlage 2
aufgeführten städtebaulichen Gestaltungsempfehlungen zu einem Mindestkaufpreis
gegen Gebot an. Die Auswahlkriterien werden mit dem Angebot öffentlich bekannt
gemacht. Kaufinteressenten haben innerhalb einer angemessenen von der Stadt
Rheine benannten Frist ein Kaufgebot einzureichen. Kaufangebote nach Ablauf der
Frist werden zunächst nicht berücksichtigt, erst nach Abschluss der ersten oder
ggfls. einer zweiten Vermarktungsrunde.
Jeder
Bewerber kann sich in der ersten Vermarktungsrunde auf ein oder zwei
Mehrfamilienhausgrundstücke bewerben. Auf Grundstückspaare kann sich jeder
Investor bewerben, der sich vertraglich verpflichtet, mindestens 50 % der auf
beiden Grundstücken entstehenden Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen
mit Mietpreisbindung zu errichten. Insgesamt strebt die Stadt Rheine für alle
entstehenden Wohnungen einen Anteil von mindestens 25 % für geförderte, mietpreisgebundene
Wohnungen an.
Die Bewerber sollen
einreichen:
- Kaufpreisgebot ab Mindestkaufpreis
- Lageplan mit dem geplanten Bauvorhaben und Nebenanlagen (z. B.
Stellplätze)
- Ansichten
- Baubeschreibung mit Aussagen zum Bauvorhaben, öffentlicher
mietpreisgebundener Förderung, ökologischen Aspekten etc.
Sollten bei Planungen mit
öffentlich geförderten Wohnungen trotz vollständiger Antragstellung keine
öffentlichen Landesmittel verfügbar sein, wird die Bauverpflichtung um ein Jahr
verlängert, um einen Wiederholungsantrag zu stellen. Sollte auch der erfolglos
sein, kann sich der Bewerber entscheiden zwischen:
a) Freiwillige Mietpreisbindung für 20 Jahre
b) Je nicht
geförderter Wohnung erhöht sich der Grundstückskaufpreis nachträglich um 5.000
€ je Wohnung.
Die Bewerbungen für eine
Bebauung mit Mehrfamilienhäusern werden nach folgenden Kriterien bepunktet:
a)
Kaufpreis (max.
10 Punkte)
·
Kaufpreis je 5
% über Mindestkaufpreis von 86,00€/m² = 1 Punkt
b)
Soziale
Kriterien (max. 40 Punkte)
Zum
Beispiel:
·
Je
rollstuhlgerechter Wohnung
·
Je öffentlich
geförderter und mietpreisgebundener Wohnung
·
Angebotsformen
für betreutes Wohnen
·
Spezielle
Angebote für seniorengerechtes Wohnen
(z.
B. größere Türbreiten, größere Bewegungsflächen, besondere technische
Ausstattungen, Aufzug etc.)
c)
Ökologische
Kriterien (max. 30 Punkte)
Zum
Beispiel:
·
Passivhausstandard
·
Dachbegrünung
·
Ab 50 %
Dachausnutzung mit Solarthermie oder Photovoltaik
·
Mobilitätsangebote
·
Nachhaltige
ökologische Baukonstruktion (z. B. Holzrahmenbauweise)
d)
Gestalterische Kriterien
(max. 30 Punkte)
·
Städtebauliche
Gestaltung (anhand der Gestaltungsempfehlungen –
Anlage 2)
Der Bebauungsplan lässt
neben der Bebauung mit Mehrfamilienhäusern auch eine Bebauung mit
Einfamilienhäusern zu. Bewerbungen von Interessenten für Einfamilienhäuser
werden nur dann berücksichtigt, wenn keine geeignete Bewerbung für ein
Mehrfamilienhaus vorliegt. Für diese Bewerbungen gelten die Bedingungen und
Vergabekriterien aus dem Ratsbeschluss 085/20/1 vom 31. März 2020
Die Bewertung erfolgt in
einem verwaltungsinternen Auswahlgremium.
Eine Nachbesserung von
Planungen durch Bieter soll zunächst nicht ermöglicht werden.
Verfahren:
Variante 1: Ein Bieter erhält den Zuschlag aufgrund der
höchsten Punktzahl.
Variante 2: Bei
Punktgleichheit entscheidet das Gremium vorrangig nach städtebaulichen
Aspekten.
Variante 3: Bei
geringer Nachfrage wird nur noch nach gestalterischen Aspekten im Rahmen einer
zweiten Vermarktungsrunde entschieden.
In den Kaufverträgen sind
die Vergabepunkte durch Vertragsstrafen zu sichern, und die im Rahmen des
Kaufpreisgebotes eingereichten Pläne werden Vertragsbestandteil.
Nach Vergabe erfolgt die
Reservierung zunächst für sechs Monate bei einer Bauverpflichtung innerhalb von
zwei Jahren nach Beurkundung (bezugsfertige Fertigstellung). Sollte der
Bewerber mit den höchsten Punkten für das Grundstück keinen Kaufvertrag
schließen, kann der Bewerber mit der nächsthöchsten Punktzahl nachrücken.
Für
alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:
·
Alle
Vertragsnebenkosten trägt der Käufer (Notar, Grunderwerbssteuer,
Vermessungskosten)
·
Die erstmaligen
Erschließungsbeiträge nach BauBG und die Kanalanschlussbeiträge werden, soweit
diese noch anfallen, gesondert erhoben.
·
Bauverpflichtung,
innerhalb von zwei Jahren nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages gemäß den
planungs- und erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu bebauen. Diese
Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.
·
Verstoßen
Erwerber gegen die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere gegen die
vertraglich zu vereinbarende Gestaltung lt. Bewerbung, oder erreichen sie den
Erwerb eines Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das
Recht, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das
Grundstück noch unbebaut ist oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen
Betrag in Höhe von 10 % des erschließungsbeitragsfreien Verkehrswertes des
fiktiv unbebauten Grundstückes nachzufordern.
·
Die
energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer
mindestens der ersten Förderstufe der KfW, bezogen auf das zum Zeitpunkt des
Bauantrages geltende Gebäudeenergiegesetz, entsprechen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig