Frau Jaske führt in die Vorlage ein und erläutert die Änderungen zur Ursprungsvorlage durch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Einige Änderungen konnten nicht aufgenommen werden, wie z.B. der Schutz von Hecken, da hierfür die Ermächtigungsgrundlage fehle. Obstbäume können mit Genehmigung gefällt werden, müssen aber durch einen neuen Obstbaum ersetzt werden. Der Stammumfang für geschützte Bäume wurde von 80 cm Stammumfang auf 60 cm reduziert. Für die gefällten Bäume muss eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 erfolgen.

 

Herr Bems erklärt, dass ihm der Baum-, Klima- und Artenschutz sehr am Herzen liege. Investoren müsse klar sein, dass sich illegale Fäll-Aktionen nicht mehr lohnen, da Ersatzpflanzungen an derselben Stelle geleistet werden müssen. Daher richtet sich sein Dank auch an die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für den ergänzenden Antrag zur Vorlage. Seiner Meinung nach sollten auch Hecken geschützt werden, aber er könne dem Beschluss auch so zustimmen. Er bittet die Verwaltung, zukünftig einmal im Jahr im Ausschuss über genehmigte Fällungen zu berichten.

 

Frau Friedrich bedauert dass der Schutz von Hecken nicht mit aufgenommen wurde, sei aber mit dem Beschluss zufrieden und könne dem so zustimmen. Frau Friedrich fragt nach, ob Bäume auch ins Kataster aufgenommen werden, wenn die Ersatzpflanzungen noch nicht die entsprechende Größe aufweisen. Ferner schlägt sie vor, bei zukünftigen Bebauungsplanänderungen jeweils vor der Aufstellung, vor Ort den Baumbestand zu prüfen.

 

Herr Doerenkamp beantragt heimische und mediterrane Nadelbäume mit in die Baumschutzsatzung aufzunehmen. Der Mehraufwand, der in der Vorlage mit einer zusätzlichen 0,25 Stelle benannt sei, werde während der Haushaltsplanungen genauer betrachtet.

 

Frau Schauer stellt sich einen regelmäßigen Bericht in Form einer tabellarischen Darstellung vor. Eine Ortsbesichtigung gehört für den Mitarbeiter der Verwaltung selbstverständlich mit dazu, bevor Veränderungen vorgenommen werden. Die Ersatzanpflanzungen sollen im Geoinformationssystem gespeichert werden, ohne dass personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bezüglich einer stichprobenartigen Kontrolle, würde Sie mit den Kollegen besprechen welcher Umfang mit den personellen Ressourcen machbar ist.   Ferner sei bei der Durchführung solcher Kontrollen  noch das Grundstücksbetretungsrecht zu beachten. Frau Schauer erklärt weiter, dass die Verwaltung hier gleich den personellen Mehraufwand kenntlich machen wollte, den konkreten Mehrbedarf, aber aufgrund der Erfahrungswerte der nächsten Monate benennen wird.

 

Frau Jaske erläutert zum Antrag von Herrn Doerenkamp, dass in den letzten 2 Jahren die Nadelbäume schweren  Schaden genommen haben. Etliche seien vertrocknet und müssen gefällt werden. Daher sei ein grundsätzlicher Schutz dieser Bäume nicht sinnvoll. Anders sähe es bei Mammut- und Ginkgo Bäumen aus. Hier könne sich Frau Jaske eine Aufnahme in die Baumschutzsatzung vorstellen.

 

Frau Friedrich erklärt, dass sie mit den Prüfungen die Bebauungsplanänderungen zu Wohneinheiten gemeint habe.

 

Frau Schauer antwortet, dass diese Pläne im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Sollten hier noch zusätzliche Prüfpunkte mit aufgenommen werden, wäre es kein vereinfachtes Verfahren mehr, der Aufwand größer und dann auch der Personalbedarf hierfür höher.

 

Herr Bems meint, dass die Bewertungen zum Stellenbedarf in Ruhe geprüft werden müssen. Wichtig sei, dass die zusätzlichen Aufgaben nicht dazu führen, dass andere wichtige Aufgaben im Klimaschutz nicht mehr abgedeckt seien.  Bei dem Antrag zu der Aufnahme der Nadelbäume kann er dem Vorschlag von Frau Jaske zustimmen.

 

Herr Hachmann schlägt vor, die Aufnahme von Mammutbäumen und Ginkgo-Bäumen in die Baumschutzsatzung unter einem neuen Punkt mit aufzunehmen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.

 

 


Geänderter Beschluss:

 

I.                          Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmt dem als Anlage 1 beigefügten, neu ausgearbeiteten Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Rheine zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die 2. Änderungssatzung zu beschließen.

 

II.                        Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz ergänzt den Beschluss um die Aufnahme von Mammut- und Ginkgo Bäumen.

 

III.                      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Rheine.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig