Frau Schauer erklärt, dass der Bauantrag zu dem Bauvorhaben nun vorliege. Die Verwaltung habe mit dem Bauherren über einen Erhalt des Baumes gesprochen, dieser habe Bereitschaft signalisiert, seinen Entwurf zu überarbeiten. Wenn die Umplanungen mit den Zielen des Aufstellungsbeschlusses übereinstimmen werde die Verwaltung die Baugenehmigung erteilen.

 


Beschluss:

 

 

I. Änderungsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr.186, Kennwort: „Osnabrücker Straße Werk IV", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung betrifft die Grundstücke Gemarkung Rheine Stadt, Flur 170, Flurstücke 158, 159, 160, 419 und 420 und wird wie folgt begrenzt:

 

·         im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 726 (Verkehrsfläche Humboldtstraße),

·         im Osten: durch die westliche Grenze der Flurstücke 800 in diesem Bereich (Verkehrsfläche Osnabrücker Straße),

·         im Süden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 303, 304, 413, 414 und 800 (ebenfalls Verkehrsfläche Osnabrücker Straße) und

·         im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks  421.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig