Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/3230

 

Es wird festgestellt, dass aufgrund der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, den unbenannten Weg im Ortsteil Elte zwischen Wischmannstraße und Zur Alten Ems, Gemarkung Elte, Flur 17, Flurstück 386, einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 


Beschluss:

 

Der unbenannte Weg im Ortsteil Elte zwischen der Wischmannstraße und Zur Alten Ems, Gemarkung Elte, Flur 17, Flurstück 386, wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig