Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 5

Herr van Wüllen führt kurz in die Vorlage ein. Das Arbeitsprogramm soll transparenter, flexibler und verlässlicher sein. Das Thema Prioritätensetzung werde durch die derzeit bereits laufenden, z. T. großen Projekte zwar erst in den kommenden Jahren wichtiger, dennoch sei eine Grundsatzentscheidung auch zum zukünftigen diesbezüglichen Vorgehen wichtig.

 

Herr Doerenkamp möchte für 2021 keine Änderungen vornehmen. Er merkt zu Punkt 3 des Beschlusses an, dass hier der Ausschuss nur zur Kenntnis nehmen werde. Über personelle Fragen beschließt ein anderer Ausschuss.

 

Frau Friedrich bedankt sich für die ausführliche Vorlage, erklärt aber dass sie dem Beschluss nicht zustimmen werde. Sie begründet dies mit der Planung von Gewerbeflächen und Wohnbauland. Diese Entwicklung sehe sie kritisch und könne daher nicht zustimmen.

 

Herr Winnemöller gibt zu bedenken, dass mit dem Arbeitsprogramm zwei Bebauungen im Schotthock verabschiedet werden, welche die Frischluftschneise beeinträchtigen.

 

Frau Schauer antwortet dazu, dass nur das Arbeitsprogramm beschlossen werde, nicht aber das konkrete Projekt. Diese werden im Einzelnen bearbeitet und dem Ausschuss wieder vorgelegt. An dem Thema Frischluftschneise werde in der Verwaltung gearbeitet.

 

 

 


Geänderter Beschluss:

 

1.         Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die Arbeitsplanung des Produktes Stadtplanung 2021 inklusive der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, diese gemäß den Vorgaben umzusetzen.

 

2.         Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass die Arbeitsplanung des Produktes Stadtplanung auf Grundlage der in dieser Vorlage festgelegten Vorgehensweise zukünftig jährlich fortzuschreiben und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

3.         Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt zur Kenntnis, dass die derzeitige personelle Ausstattung in der Stadtplanung zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben perspektivisch aufrecht zu erhalten ist und beauftragt die Verwaltung entsprechende Regelungen und Maßnahmen vorzubereiten und den zuständigen Gremien zum Beschluss vorzulegen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         16 Ja Stimmen

                                                           5 Nein Stimmen