Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Rheine am 13. September 2020 wird gemäß § 18 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder der Stadt Rheine i. V. m. § 40 Absatz 1 Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig