Beschluss:
Die Wahl des
Integrationsrates der Stadt Rheine am 13. September 2020 wird gemäß § 18 der
Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden
Mitglieder der Stadt Rheine i. V. m. § 40 Absatz 1 Buchstabe d KWahlG für
gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig